Angestellte haben sich über geltende Regeln hinweggesetzt: Credit-Suisse-Niederlassung in New York. Bild: KEYSTONE/AP
Eigentlich hätte im CS-Private-Banking alles ganz anders sein müssen als bei der UBS. 2001, als die neuen Vorschriften des US-Börsenrechts (genannt QI) in Kraft traten, setzte Oswald Grübel, der damalige Chef des Private Banking bei der CS, harte Regeln durch. Die Devise war: Keine Verstösse gegen US-Recht.
2004 wurde Urs Rohner, der heutige VR-Präsident, zum Chefjuristen ernannt. Auch er gab die Devise durch, dass man sich an die US-Vorschriften zu halten habe. Das Amerika-Desk, das in der Schweiz die US-Privatkunden betreute, war eine Mini-Abteilung von 10 bis 20 Mitarbeitern, das Volumen des Geschäfts betrug kaum 1 Prozent der Vermögensverwaltung. Bei der UBS gab es zu dieser Zeit rund 60 Vermögensverwalter im US-Bereich. Dort kam 2004 die Warnung: Bradley Birkenfeld machte publik, dass es im Geschäft mit den USA zu Verstössen gegen das Gesetz kam. Dem ging man nicht energisch genug nach. 2007 gab es dann ernsthafte Probleme mit den USA, die 2009 in der erzwungenen Herausgabe von Kundendaten mündete.
Auch Kaderleute involviert
Bei der CS gab es, so weit bekannt, keinen Whistleblower. Hingegen gab es 2008 eine umfangreiche interne Untersuchung, bei der abgeklärt wurde, ob ähnlich vorgegangen wurde wie bei der UBS. Die Untersuchung kam zum Schluss: Bei der CS kam es zu keinen vergleichbaren Verstössen wie bei der UBS. Aus gut informierten Quellen heisst es nun: Die internen Regeln sind zigfach umgangen worden. Und die Verfehlungen der CS lassen sich nicht einfach auf ein paar Angestellte in den unteren Chargen begrenzen.
Immerhin musste der ehemalige Chef des Amerika-Geschäfts gehen. Und die USA haben genügend Material, um zu behaupten, es liege ein ähnliches Verhalten vor wie im Fall UBS. Sie drängen darum darauf, dass Daten aufgrund dieses Vertrags herausgegeben werden. Den von der Schweiz vorgeschlagenen Weg, über das Doppelbesteuerungsabkommen Auskunft zu geben, taxieren sie – wie einige Banken auch – als rechtlich zu riskant.
Die Fälle UBS und CS haben auch die Finanzmarktaufsicht Finma aufgeschreckt. Sprecher Tobias Lux: «Wir haben von einzelnen exponierten Banken verlangt, dass sie ihr grenzüberschreitendes Geschäft mit den USA und anderen Ländern aufarbeiten. Uns interessiert, welchen Risiken sie sich ausgesetzt sehen und mit welchen Massnahmen sie diese konkret begrenzen.» Wie sich die Banken künftig verhalten sollen, hat die Finma letztes Jahr in einem Positionspapier festgehalten. «Dort, wo die Erwartungen möglicherweise nicht erfüllt werden, eröffnen wir Verfahren», sagt Lux. «Gegen ein Institut läuft ein solches.»
(Tages-Anzeiger)
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