Der Passagier hatte die Höhe der Zuschlags von 80 Franken kritisiert, den er hatte zahlen müssen. Diese ist gleich hoch, wie wenn er ganz ohne Billett unterwegs gewesen wäre.
SBB unzufrieden
Die SBB ist mit dem Entscheid des BAV jedoch nicht einverstanden. Sie will vorerst an ihrer Praxis festhalten und von Fahrgästen, die ohne gültiges Billett in der 1. Klasse reisen, einen entsprechenden Zuschlag verlangen, wie Sprecher Roland Binz auf Anfrage sagte.
Die SBB berufen sich dabei auf das Transportgesetz und den Tarif des öffentlichen Verkehrs. Der Entscheid des BAV sei nicht rechtskräftig, da die SBB den Entscheid voraussichtlich durch das Bundesverwaltungsgericht beurteilen lassen werde, sagte Binz weiter.
Gleichzeitig prüfe man innerhalb des Verbands öffentlicher Verkehr, ob unterschiedliche Zuschläge für Reisende ohne Billett und für solche mit einem Billett für die falsche Klasse möglich seien. In beiden Fällen deckten die Zuschläge aber nicht die Kosten, die die Reisenden verursachten.
(sam/sda)