Schlangenbiss: Das müssen Wanderer beachten

Aktualisiert am 03.06.2009
Am Samstag wurde ein Mann im Berner Oberland von zwei Kreuzottern gebissen. Weil er besonnen reagierte, ging die Sache glimpflich aus. Treffen kann es jeden, darum sind Regeln wichtig.
Nach einem Schlangenbiss ruhig bleiben und sofort einen Arzt aufsuchen: Kreuzotter, die in der Schweiz häufig vorkommt. Bild: WireImage

Die zwei giftigen Bisse eines Kreuzotterpaars am Engstlensee, das ein Wanderer während des Picknicks aus Versehen aufschreckte, sorgen für Aufsehen. Deswegen Jagd auf Schlangen zu machen, ist jedoch nicht ratsam: Seit 1967 stehen alle acht Schlangenarten, die in der Schweiz vorkommen, unter bundesrechtlichem Schutz. Wer also eine Schlange – giftig oder ungiftig – erschlägt, macht sich strafbar.

Merkblatt zu Schlangen

Die Koordinationsstelle für Amphibien und Reptilienschutz in der Schweiz (Karch) hat zum Titel «Schlangen – was tun?» ein Merkblatt verfasst, das dem Umgang mit den Reptilien gewidmet ist. In der Schweiz gibt es zwei Arten von Giftschlangen: Die Kreuzotter, die dem jungen Wanderer am Engstlensee zum Verhängnis wurde, und die Aspisviper. Beide Populationen sind vorwiegend im Alpenraum, die Aspisviper zudem im Jurabogen verbreitet. Schlangen sind taub, dafür sind ihre sensorischen und visuellen Fähigkeiten stark ausgeprägt. «Schlangen reagieren normalerweise rasch auf visuelle Reize. Auffällige Bewegungen veranlassen sie zur Flucht.» Zudem spüren sie aufgrund der Erschütterung, wenn Gefahr im Anzug ist. Dennoch gilt die Warnung, die im Merkblatt aufgeführt ist: «Die Begegnung mit einer Giftschlange ist ein Ereignis, von dem alle betroffen sein können, die in der Natur arbeiten oder unterwegs sind.»

Ruhig stellen, Arzt rufen

Wer von einer Schlange gebissen wird, benötigt Erste Hilfe. Vorab gilt es, Ruhe zu bewahren und die betroffenen Gliedmassen ruhig zu stellen, damit die Giftverbreitung im Körper verlangsamt wird. In jedem Fall sollte ein Arzt konsultiert oder die Rettungskräfte gerufen werden. «Dringend abgeraten wird von Massnahmen wie Stauungsverbänden, Eisbehandlung oder Aussaugen der Bisswunde, Einnahme von Alkohol oder Injektionen von Gegengiften», führt das Merkblatt auf.

Damit es gar nicht erst zum Schlangenbiss kommen kann, sollten Wanderer nie barfuss gehen, knöchelhohe Schuhe und lange Hosen tragen und den Rastplatz vorher auf Schlangen hin absuchen. (heh)

(Berner Oberländer)

Erstellt: 03.06.2009, 07:40 Uhr

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