Starchirurg Broelsch erpresste todkranke Patienten

Aktualisiert am 12.03.2010
Das Landgericht Essen in Deutschland verurteilte Ex-Chefarzt Christoph Broelsch zu drei Jahren Haft. Er hatte «Geld-Spenden» von Kassenpatienten verlangt.

Ohne mit der Wimper zu zucken, nahm Starchirurg Christoph Broelsch das Urteil entgegen. Doch innerlich dürfte der Ex-Chefarzt des Essener Uniklinikums kaum die Ruhe selbst gewesen sein. Zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilte das Landgericht Essen den 65-Jährigen am Freitag, weil er von todkranken Kassenpatienten für zeitnahe und von ihm persönlich durchgeführte Operationen «Geld-Spenden» etwa zwischen 5000 bis 7000 Euro verlangt hatte. Der Mediziner hatte die Vorwürfe bis zuletzt vehement bestritten und die Anschuldigungen sogar als «Karl-May-Geschichten» abgetan.

Auch während der Urteilsbegründung schüttelte der weltweit anerkannte Transplantationsarzt immer wieder den Kopf, wenn der Vorsitzende Richter besonders markige Aussagen des Mediziners gegenüber den betroffenen Patienten wiedergab. Eine todranke Frau habe er zu einer schnellen Entscheidung über die Geldzahlung für die Operation aufgefordert, sonst sei das freie Bett eben weg. Von einem anderen verlangte er die «Knete» noch im Beratungsgespräch.

Vierklassensystem in Deutschland

Und wie das Gesundheitssystem in Deutschland funktioniere, machte Broelsch laut Richter Wolfgang Schmidt auch in unmissverständlichen Worten deutlich: Zunächst kämen die Leute mit Geld, dann Politiker, schliesslich die Privat- und dann die Kassenpatienten, gab der Vorsitzende die Aussage eines Patienten wieder.

Die Kammer bezeichnete das Verhalten von Broelsch als «unerträglich» und «verwerflich». Die Betroffenen seien dem anerkannten Experten schutzlos ausgeliefert gewesen. Zum Teil hätten sie keine Möglichkeit gehabt, das «Spenden»-Angebot des Chirurgen gegen eine zeitnahe Operation abzulehnen, weil er ihnen im selben Atemzug erklärte, dass ihnen bei einer längeren Wartezeit der Tod drohen könnte, sagte Schmidt. Die Behauptung des Angeklagten, er habe niemals Spenden gefordert, sondern nur darum gebeten, sei von der Realität weit entfernt.

Aus Sicht der Kammer hat sich Broelsch in insgesamt 30 Fällen der Bestechlichkeit schuldig gemacht, davon in drei Fällen in Tateinheit mit Nötigung sowie in einem Fall in Tateinheit mit Betrug. Ausserdem verurteilte das Gericht den Mediziner wegen Betruges in acht Fällen und wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen. Die Zahlungen der Betroffenen flossen auf ein Drittmittelkonto für Forschung und Lehre, auf das auch der Mediziner Zugriff hatte. Seine Arbeitsbedingungen seien dadurch verbessert worden.

Zahlungen für Broelsch selbstverständlich

Pure Gier wie die Staatsanwaltschaft wollte das Gericht dem 65-Jährigen aber nicht als treibendes Motiv unterstellen. Viele Patienten hätten Broelsch als einen sehr guten und fürsorglichen Arzt beschrieben, sagte Schmidt. Der seit Oktober 2007 suspendierte Ex-Chefarzt sei jedoch der Überzeugung gewesen, dass ihm die Zahlung wegen seiner überragenden Leistung einfach zustünde.

Broelsch hatte während des Prozesses erklärt, die Spendenidee sei ihm gekommen, um auch Kassenpatienten eine Chefarztbehandlung zu ermöglichen, die sich das sonst nicht hätten leisten können. Die Notlage von Patienten habe er dabei nie ausgenutzt.

Die Staatsanwaltschaft hatte nach knapp sechs Monaten Verhandlungsdauer und rund 100 Zeugenaussagen vier Jahre Haft und ein Berufsverbot für den Star-Mediziner gefordert. Seine Verteidiger verlangten einen Freispruch und kündigten am Freitag bereits an, in Berufung gehen zu wollen.

(sam/ddp)

Erstellt: 12.03.2010, 15:10 Uhr

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