Die Unfallstelle nach dem Spiezwilertunnel (hinten), rechts der Mercedes von Sepp Blatter. «Sein» Unfall wurde mit 600 Franken Busse geahndet. Im Vergleich dazu ein Ausriss aus dem Amtsblatt des Kantons Bern mit verschiedenen Strafmandaten. Hubacher/Bruno Stüdle
600 Franken Busse und 250 Franken Bearbeitungsgebühren – das Urteil gegen Fifa-Präsident Sepp Blatter (vgl.Ausgabe vom Montag) nach seinem Unfall in Spiezwiler löst Empörung aus: «Es ist eine Schande zu hören, dass Sepp Blatter für einen solchen Unfall mit einer Busse von nur 600 Franken davonkommt», nervt sich ein Leserbriefschreiber.
«Korrupter gehts nicht mehr», empört sich ein anderer und schreibt über seine Erfahrung: «Als ich auf unbelebter Strasse mit 84 an Stelle von 50 km/h geblitzt wurde, aber keinen Unfall verursachte, wurde ich mit einer Busse von fast 1300 Franken sowie dem Billettentzug für drei Monate bestraft.» Ähnliches hat ein Meiringer erfahren müssen: «Da weicht unser 18-jähriger Sohn in der Nacht einem Fuchs aus und hat einen Blechschaden. Er hat keinen überholt, war weder alkoholisiert noch auf Drogen, hat nicht telefoniert und war nicht zu schnell. Fazit: Busse von 500 Franken plus einen Monat Ausweisentzug.»
Kein Kommentar zum Urteil
Festgesetzt hat Blatters Strafmass Matthias Wiedmer, Untersuchungsrichter in Thun. Er stehe zum Urteil, wolle es aber nicht näher kommentieren, sagte er , als er von dieser Zeitung für eine Stellungnahme angefragt wurde. Ganz allgemein sei bei der Beurteilung von Verkehrsdelikten aber entscheidend, ob eine «einfache» oder eine «grobe Verkehrsregelverletzung» vorliege. Bei der «einfachen spielen die finanziellen Verhältnisse des Verurteilten bei der Festsetzung des Strafmasses in der Regel keine Rolle; bei groben Verkehrsregelverletzungen aber schon – dann wird bei der Bemessung der Strafe das Einkommen stärker berücksichtigt», erklärte Wiedmer.
Nur ein «einfaches Delikt»?
Wenn man in Betracht zieht, dass Sepp Blatter von der Fifa pro Jahr 1 Million Franken Aufwandsentschädigung kassiert, muss man auf Grund von Wiedmers Urteil also davon ausgehen, dass der Fifa-Chef beim Unfall in Spiezwiler nur eine «einfachen Verkehrsregelverletzung» beging. Welche es war, durfte der Untersuchungsrichter nicht sagen. Im Strafbefehl, welchen diese Zeitung gestern auf dem Untersuchungsrichteramt einsehen durfte, ist aber unter anderem die Gesetzesbestimmung aufgeführt, wonach Blatter während seiner Unfallfahrt telefoniert haben könnte. Und dafür sieht die Ordnungsbussenverordnung eine Busse von mindestens 100 Franken vor.
«Urteil ist fragwürdig»Von «schwerer Verkehrsregelverletzung» spricht das Gesetz etwa bei Delikten wie «zu hohe Geschwindigkeit», «Überholen bei Gegenverkehr» oder «Fussgänger auf dem Fussgängerstreifen anfahren». Liegen solche Verstösse vor, werden beim Festsetzen des Strafmasses auch die Folgen des Unfalles stärker gewichtet. Für den Strassenverkehrsgesetz-Experten und Opferanwalt Marco Unternährer ist indes klar: «Das Urteil ist fragwürdig. Eine Busse ist immer abhängig vom Einkommen», sagte er gegenüber dem «Blick». Und: «Ich kann mir nicht vorstellen, wie der Richter das Urteil begründet. Ein anderer Lenker hätte eine bedingte Freiheitsstrafe riskiert.»
(Berner Oberländer)