Der Ton verschärft sich: Seit klar ist, dass das Volk im Februar über die Fortführung und Ausdehnung des freien Personenverkehrs auf Bulgarien und Rumänien abstimmen kann, nehmen die SVP-Vertreter vermehrt wieder die Roma ins Visier. So auch Christoph Blocher. Der abgewählte Magistrat warnte am Samstag im Anschluss an einen öffentlichen Vortrag in Zürich davor, in der Schweiz ähnliche Verhältnisse zu schaffen, wie in Italien.
Diskriminierungsverbot tangiert
Die Schweiz habe es verpasst mit Bulgarien und Rumänien eine Spezialregelung für die Fahrenden zu treffen, sagte Blocher, der die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit ablehnt. «Das ist ein Sonderproblem.» Das Abkommen ermögliche es auch den Roma nach einer Übergangsfrist, ohne Arbeitsbewilligung drei Monate in die Schweiz zu reisen, um sich nach einer Stelle umzuschauen. Wer keine fände, müsste eigentlich wieder zurück oder von der Schweiz ausgeschafft werden. Das sei indes einfacher gesagt, als getan: Fahrende besässen ja keinen festen Wohnsitz.
In den offiziellen Gesprächen zwischen der Schweiz und Rumänien und Bulgarien war eine solche Spezialregelung bislang kein Thema. Die überarbeiteten Rückführungsabkommen sehen einzig vor, dass die Schweiz neu auch all jene illegal anwesenden Bürger nach Bulgarien und Rumänien zurückführen darf, die diese Staaten nur als Transitland benutzen. «Eine Sonderregelung für Fahrende stand in den Verhandlungen nicht zur Diskussion. Das verstiesse gegen das Verfassungsprinzip der Nicht-Diskriminierung», sagt Jonas Montani vom Bundesamt für Migration.
Prominente Staatsrechtler teilen diese Einschätzung. «Es ist fraglich, ob eine solche Lösung mit der Verfassung vereinbar wäre», sagt beispielsweise der emeritierte Zürcher Professor Georg Müller, der für den Bund verschiedene Gutachten verfasst hat. Laut Verfassung dürfe niemand wegen seiner Herkunft, Rasse oder Lebensform diskriminiert werden. Für Fahrende Spezialregeln zu treffen, wäre problematisch.
Roma-Vertreter sind empört
Für Stéphane Laederich von der Roma Foundation zielt Blochers Forderung noch aus einem anderen Grund ins Leere: «Der weitaus grösste Teil der auf dem Balkan lebenden Roma ist sesshaft.» Von den in Rumänien präsenten Roma seien zum Beispiel 99 Prozent keine Fahrende. «Sie haben wie ihre Mitbürger ein Haus oder eine Wohnung.» Der Ruf nach einer Sonderregel erstaunt ihn daher sehr. «Fakten scheinen Herrn Blocher nicht zu interessieren. Ihm geht es ganz offensichtlich nur darum, Ängste zu schüren.»
Pikant ist: Blocher war laut Angaben des Bundes im letzten Dezember damit einverstanden, auf eine neue Regelung bezüglich der Rückführungskosten illegal anwesender Rumänen zu verzichten. Das Rückübernahmeabkommen wurde in der Folge ohne diesen Passus revidiert. Erst als er abgewählt war, meldete Blocher Kritik an den Vereinbarungen mit Rumänien und Bulgarien an. Er bezichtigte seine Nachfolgerin Eveline Widmer-Schlumpf, schlecht verhandelt zu haben.
Daraufhin übernahmen auch andere SVP-Vertreter diese Argumentation. In Rumänien gebe es Hunderttausende von Roma, die sehnlichst in den gelobten Westen wollten, warnte der Solothurner Nationalrat Walter Wobmann, als das Parlament im Mai über die Personenfreizügigkeit befand. «Macht das um Himmels willen nicht!» sei ihm zur Personenfreizügigkeit von rumänischen Politikern beschieden worden, doppelte der St.Galler Nationalrat Lukas Reimann nach. Schon Ceausescu habe die Sinti und Roma nicht in den Griff bekommen.
Emotionaler Abstimmungskampf
Angesichts solcher Voten und Blochers Ruf nach einer Sonderregel für Roma ist klar, dass sich diese in den nächsten Wochen auf einiges gefasst machen müssen. Deren Vertreter bereiten daher schon Faktenblätter und Dossiers vor. «Wir hoffen, so den Abstimmungskampf versachlichen zu können», sagt Stéphane Laederich von der Roma Foundation.
Ob dies gelingt, ist schwierig abzuschätzen. Blocher hat sich bisher von den Einwänden der Roma-Vertreter nicht beeindrucken lassen. Die Schweiz muss für die Personenfreizügigkeit mit Bulgarien und Rumänien seiner Ansicht nach schärfere Bedingungen stellen. Die bestehenden bilateralen Abkommen mit der EU stellt er nicht in Frage: Der Bundesrat könne die Fortführung der Personenfreizügigkeit bei einem Nein zum Gesamtpaket sofort gesondert dem Volk vorlegen.
(Tages-Anzeiger)