«10vor10» mit «gravierender Falschinformation»

Von David Vonplon . Aktualisiert am 06.01.2009
Die Nachrichtensendung «10vor10» steht schon wieder in der Kritik: Sie hat über die Personenfreizügigkeit falsch informiert. SF-Ombudsmann Achille Casanova gab einer Beschwerde des SVP-Politikers Theo Pfister recht.

«10vor10» stellte am 29.Oktober 2008 in einem Beitrag die Behauptung auf, ein Nein zur Personenfreizügigkeit hätte fatale Folgen für das Gesundheitswesen; es müssten Spitäler geschlossen werden. Weil im eigenen Land nicht genug Pflegepersonal rekrutiert werden könne, sei eine wesentliche Einbusse der Pflegequalität zu erwarten. Vermittelt wurde ein Schreckensszenario: Wenn die Abstimmung über die Personenfreizügigkeit abgelehnt werde, müsse das ausländische Personal entlassen und nach Hause geschickt werden.

«Grob fahrlässige» SF-Berichterstattung

Zwei Zuschauer, darunter SVP-Nationalrat Theophil Pfister, waren über die Berichterstattung dermassen erbost, dass sie Beschwerde beim Ombudsmann einreichten. Sie werfen dem Schweizer Fernsehen Angstmacherei vor: «Dass eine Nachrichtensendung des Schweizer Fernsehen zu einem solch brisanten politischen Thema Unwahrheiten ausstrahlt, halte ich für grob fahrlässig» erklärt Pfister gegenüber Tagesanzeiger.ch/Newsnet. Schon vor der Einführung der Personenfreizügigkeit hätten Regelungen im Ausländergesetz existiert, welche es diesen Arbeitnehmern mit gültigen Verträgen erlaubten, in die Schweiz zu kommen.

Ombudsmann Casanova teilt die Auffassung des SVP-Politikers: Er erachte die Beanstandung als gerechtfertigt, schreibt er in einer Stellungnahme, die heute auf der Website der Ombudsstelle der SRG publiziert wurde. Casanova spricht von einer «gravierenden Falschinformation», begrüsst aber immerhin die umgehende Richtigstellung von «10vor10».

Auch «10vor10»-Redaktionsleiter Hansjörg Utz gesteht Fehler ein: «Wir bedauern diese falsche Information ausserordentlich und entschuldigen uns dafür», erklärt er in einem Statement an den Ombudsmann. Er begründet den schweren Lapsus «mit mangelhafter Organisation und Kontrolle der Produktion an jenem Tag». Utz reagierte nach der Ausstrahlung des Beitrags schnell: Bereits am folgenden Tag veröffentlichte «10vor10» ein Korrigendum im Internet, Moderatorin Susanne Wille verlas am Schluss der Sendung eine kurze Richtigstellung.

Beschwerde wird an die UBI weitergezogen

Doch dies ist Pfister ist nicht genug: «Eine kurze Entschuldigung reicht uns nicht.» Der Nationalrat sieht sich durch den Fall in seinem Eindruck bestärkt, dass das Schweizer Fernsehen einseitig informiere: «Das Schweizer Fernsehen berichtet penetrant aus EU-Beitrittsoptik und tendenziell links.»

Er unterstützt deshalb den zweiten Beschwerdeführer, der den Fall ans die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) ziehen will. An die UBI wolle man mit ganz konkreten Forderungen gelangen – wie diese aussehen, darüber schweigt er sich noch aus.

( Tagesanzeiger.ch/Newsnet )

Erstellt: 06.01.2009, 13:26 Uhr

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