Der Druck wird grösser: Im Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV in Sargans, St. Gallen. Bild: KEYSTONE/AP
Die grosse Kammer hat sich am Mittwoch mit 93 zu 88 Stimmen für diese Regelung ausgesprochen – und geht damit bei den Leistungskürzungen weiter als der Ständerat. Nach dem Willen des Nationalrats soll die Höhe der Taggelder nach einer Bezugsdauer von 260 Tagen um 5 Prozent sinken. Eine Kürzung um weitere 5 Prozent ist nach dem Bezug von 330 Taggeldern vorgesehen. Der Antrag war von FDP- und SVP-Vertretern eingebracht worden.
Die Linke wehrte sich vergeblich dagegen. «Dahinter steckt das Denken, dass die Arbeitslosen selber schuld sind», sagte Paul Rechsteiner (SP/SG). Dies entspreche nicht der Realität. Die Kürzung der Taggelder widerspreche zudem der Zielsetzung des Gesetzes. Es könne nicht dessen Sinn sein, die Arbeitslosen in Richtung Existenzminimum und Sozialhilfe zu drängen.
Appell von Leuthard verhallte
Auch Volkswirtschaftsministerin Doris Leuthard sprach sich gegen diese Verschärfung aus. Sie warnte davor, die Sozialhilfe und damit die Kantone zu belasten. «Bitte bleiben sie bei dem, was wir haben», sagte Leuthard.
Die Zahlungsfristen verlängert
Zudem müssen Arbeitslose bald länger auf die Auszahlung des ersten Geldes warten – je nach ihrem Einkommen. Der Nationalrat ist dem Ständerat gefolgt und hat der neuen Regelung mit 116 zu 69 Stimmen zugestimmt. Betroffen sind Personen ohne Unterhaltspflichten mit mittlerem oder höherem Einkommen.
Bei einem versicherten Verdienst zwischen 60'000 und 90'000 Franken beträgt die Frist 10 Tage, bei einem Verdienst zwischen 90'000 und 125'000 15 Tage und bei einem Verdienst über 125'000 Tagen 20 Tage. Heute beträgt die Wartezeit unabhängig vom Einkommen fünf Tage.
Die Linke hatte sich vehement gegen die abgestufte Wartezeit gewehrt. «So können wir die Arbeitslosenversicherung nicht kaputt machen», sagte Susanne Leutenegger Oberholzer (BL/SP). Betroffen wäre die Mehrheit der Arbeitslosen. «Nicht alle, die arbeitslos werden, sind wohlhabende Banker», gab sie zu bedenken.
Weiteren Verschärfungen zugestimmt
Zugestimmt hat der Rat auch einem Minderheitsantrag von rechter Seite. Demnach haben Personen, die während mehr als 12 Monaten nicht in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben, während mindestens 260 Tagen keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Davon sind zum Beispiel Menschen betroffen, die eine Weiterbildung absolvieren. Der Nationalrat geht damit bei den Verschärfungen für Arbeitslose weiter als der Ständerat.
Keine Ausnahmen für junge Mütter
Nichts wissen wollte die Mehrheit von Ausnahmen bei den Pflichten der Arbeitslosen. SP und Grüne hatten verlangt, dass sich Mütter frühstens 14 Wochen nach der Geburt um Arbeit bemühen müssen. Für Arbeitnehmende über 60 wollten sie die Pflicht zur Stellensuche reduzieren. Diese hätten kaum eine Chance auf dem Arbeitsmarkt, sagte Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL).
Volkswirtschaftsministerin Doris Leuthard sprach sich jedoch gegen diese Ausnahmen aus. Was die Mütter betreffe, werde bereits heute Rücksicht genommen. Sie müssten nicht unmittelbar nach der Geburt Arbeit suchen. Mütter während der ganzen 14 Wochen von der Pflicht zu befreien, wäre nicht sinnvoll. Auch bei den über 60-Jährigen sei eine Sonderregelung nicht angezeigt.
Der Nationalrat hatte die Beratungen zur Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes am Dienstag aufgenommen. Am Mittwoch setzte er sie fort.
(raa/sda)