Ausschaffungsinitiative für gültig erklärt

Aktualisiert am 18.03.2010
Mit der Debatte über die Ausschaffungsinitiative hat der Ständerat am Donnerstag einen letzten «grossen Brocken» dieser Session in Angriff genommen. Tagesanzeiger.ch/Newsnet berichtete live mit Web-TV.

Der Ständerat hat am Donnerstag die Ausschaffungsinitiative der SVP mit 28 zu 13 Stimmen für gültig erklärt. Teile des Volksbegehrens wollte er mit demselben Stimmenverhältnis nicht ungültig erklären. Zwingendes Völkerrecht sah der Rat mehrheitlich nicht verletzt.

Für Ungültigkeit plädierte Theo Maissen (CVP/GR). Ausschlaggebend sei allein der Initiativtext. Und dieser verbiete eine Ausschaffung in Länder nicht, wo Folter und grausame Verfahren und Strafen drohten - dem Non-Refoulement-Prinzip. Zudem werde das Personenfreizügigkeitsabkommen verletzt.

Dass die Initianten das auf ihrer Internetseite relativieren, spiele keine Rolle. Nur wenn zwingendes Völkerrecht verletzt werde, bringe die Initiative etwas. Unterbleibe der Bruch internationalen Rechts, sei das Begehren inhalts- und damit sinnlos. «Ungültig» sei darum die einzige Antwort, sagte Maissen.

Umsetzung unmöglich

Teilungültigkeit verlangte Robert Cramer (Grüne/GE) namens einer Kommissionsminderheit. Die Umsetzung der Initiative im Wortlaut sei nicht möglich. Das Non-Refoulement-Prinzip verhindere eine Ausschaffung in vielen Fällen.

Eine Ausnahme sei nur bei Gefährdung der inneren Sicherheit, zum Schutz der Bevölkerung und bei besonders schweren Delikten möglich - bei Diebstählen und Sozialhilfebetrug sicher nicht.

Zudem unterständen drei Viertel der ausländischen Wohnbevölkerung dem Personenfreizügigkeitsabkommen, ihr Rauswurf komme also auch nicht in Frage. Darüberhinaus widerspreche die Initiative den Menschenrechten. Diese Teile müssten für ungültig erklärt werden.

Er unterstütze die Initiative in keiner Weise, erklärte Cramer. Er wolle lediglich den 210'000 Personen, welche die Initiative unterschrieben, zu einer möglichen Umsetzung ihres Anliegens verhelfen. Die Initiative in der vorliegenden Form sei ein Missbrauch der Volksrechte.

Juristische Frage

Rolf Büttiker (FDP/SO) sprach sich für die Gültigkeit aus. Die Frage sei juristisch und nicht politisch. Eine Teilungültigkeit käme auch nicht in Frage, das Huhn würde dabei nicht nur gerupft, sondern auch der Flügel beraubt.

Sein Parteikollege Dick Marty (TI) sagte, das Volk habe das Recht auf die Wahrheit. Und diese Initiative packe es bei den Emotionen und führe es mit Versprechungen hinters Licht. Bereits heute werde jeder ausgeschafft, bei dem es möglich sei. Mehr würden es auch bei einer Annahme der Initiative nicht.

Kommissionssprecher Hansheiri Inderkum (CVP/UR) erinnerte den Rat daran, dass nur einer gültigen Initiative der Gegenvorschlag gegenübergestellt werden könne, für den doch eine absehbare Mehrheit Sympathien hege.

Widerspruch zu langjähriger Praxis

Bundesrätin und Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf erinnerte an die 1996 für ungültig erklärte Asylinitiative der Schweizer Demokraten. Diese widersprach klar dem Non-Refoulement- Prinzip.

Das sei bei der Ausschaffungsinitiative nicht der Fall. Es bestehe ein Unterschied zwischen der verfahrens- und der vollzugsrechtlichen Ausweisung. Entgegen der Versprechen der Initianten könne auch bei einer Annahme nicht jeder Verurteilte ausgeschafft werden.

Die Gültigerklärung der Initiative entspreche zudem langjähriger Praxis. Mitten im Spiel liessen sich die Regeln nicht ändern. Der Ständerat setzt die Debatte am Nachmittag fort.

Erstellt: 18.03.2010, 09:39 Uhr

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