Bundesrat bringt scharfe Regeln für Suizidhilfe

Aktualisiert am 28.10.2009
Der Bundesrat schlägt zwei Varianten zur Änderung des Strafrechts vor: Entweder sollen sich Sterbehilfeorganisationen an strenge Auflagen halten oder die Sterbehilfe wird ganz verboten. Die Reaktionen fallen harsch aus.
Früheres Dignitas-Sterbezimmer: Der Bundesrat setzt Limiten. Bild: KEYSTONE/AP

Der Bundesrat hat beide Varianten bis 1. März 2010 in die Vernehmlassung geschickt. Die Regierung bevorzugt die Variante mit den Sorgfaltspflichten. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf begründete diese Haltung mit dem Recht auf Selbstbestimmung und auf ein Sterben in Würde. Mit den strengen Auflagen könnten fragwürdige Praktiken bei der Sterbehilfe unterbunden werden.

Die vorgeschlagenen Auflagen für Sterbehilfeorganisationen sind restrikiv. Beim Sterben helfen lassen können sich nur urteilsfähige todkranke Menschen. Chronischkranke und Menschen mit psychischen Leiden können organisierte Sterbehilfe nicht in Anspruch nehmen.

Die Suizidwilligen müssen ihren Willen frei äussern können und sich ihren Entscheid reiflich überlegt haben. Erforderlich sind zudem zwei Gutachten von zwei Ärzten, die von der Sterbehilfeorganisation unabhängig sind.

Eines muss belegen, dass die suizidwillige Person urteilsfähig ist. Das zweite muss belegen, dass sie an einer körperlichen Krankheit leidet, die unheilbar ist und in kurzer Zeit zum Tod führen wird.

Alternativen prüfen

Der Sterbehelfer muss ferner Alternativen zum Suizid aufzeigen und mit der betroffenen Person prüfen, etwa Palliativpflege. Das für die Suizidhilfe eingesetzte Medikament muss ein Arzt verschreiben.

Suizidhelfer dürfen keinen Erwerbszweck verfolgen und deshalb keine Gegenleistung annehmen, die die Kosten und Auflagen für die Suizidhilfe übersteigen würde. Zudem muss das Verfahren vom ersten Kontakt bis zum Tod lückenlos schriftlich dokumentiert werden.

Nur eine Variante

Als zweite Variante stellt der Bundesrat ein Verbot der organisierten Sterbehilfe zur Diskussion. «Es gibt Mitglieder des Bundesrates, die nur diesen einzigen Weg sehen», sagte Widmer- Schlumpf dazu. Vorteil eines Verbotes wäre eine klare Regelung ohne Diskussionen.

Widmer-Schlumpf stellte zudem klar, dass die Vernehmlassung zu einer eindeutigen Regelung führen müsse. In der Botschaft ans Parlament werde es nur eine Variante geben.

Nach Angaben des Bundesamtes für Justiz wurden 2007 1360 Selbsttötungen gezählt; Sterbehilfeorganisationen begleiteten rund 400 davon. Die Zahl der Menschen aus dem Ausland, die auf Grund der liberalen Schweizer Regelung zum Sterben ins Land reisen, nimmt zu.

Sterbehilfeorganisationen entsetzt

Als «inakzeptabel» taxiert die Sterbehilfeorganisation Exit die vorgeschlagene Einschränkung der Sterbehilfe auf Menschen, die an einer Krankheit leiden, die unheilbar ist oder innert kurzer Zeit zum Tode führt. Diese Bestimmung heble das Selbstbestimmungsrecht der Patienten praktisch aus, sagte Vorstandsmitglied Walter Fesenbeck.

Von einem «unerhörten Affront» für chronisch Kranke und urteilsfähige Psychischkranke, welche die Voraussetzungen des Bundesrates nicht erfüllten, aber dennoch sterben möchten, schreibt auch Dignitas. Mit dieser Bestimmung «leistet der Bundesrat einsamen Suiziden auf Bahngeleisen und von hohen Brücken Vorschub». Dignitas will deshalb «mit Sicherheit» das Referendum ergreifen.

Schützenhilfe von den Grünen

Schützenhilfe erhalten die beiden Sterbehilfeorganisationen von den Grünen. Die Vorschläge des Bundesrates gingen zu weit und würden letztlich die Arbeit der Suizidhilfeorganisationen verunmöglichen. Richtig findet hingegen Margrit Kessler, Präsidentin der Stiftung SPO Patientenschutz, die Beschränkung auf unheilbar und unmittelbar tödlich erkrankte Personen.

«Das Bedürfnis nach einer professionellen Freitodbegleitung für sterbenskranke Menschen ist klar ausgewiesen», sagte SP-Sprecher Andreas Käsermann. Keinen Handlungsbedarf sieht die SVP. «Die heutige Regelung genügt vollkommen», sagte Silvia Bär, stellvertretende Generalsekretärin.

(bru/sda)

Erstellt: 28.10.2009, 21:47 Uhr

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