Stephan Schmidheiny wurde in Abwesenheit verurteilt: Karikatur von Felix Schaad.
Je 16 Jahre Haft und Entschädigungszahlungen in Millionenhöhe − so lautet das Urteil des Turiner Gerichts gegen den früheren Schweizer Industriellen Stephan Schmidheiny (64) und den belgischen Baron Louis de Cartier (91). Sie sollen als grösste Einzelaktionäre der italienischen Eternit S.p.a. absichtlich Sicherheitsmassnahmen unterlassen haben, welche die Angestellten vor dem schädlichen und in vielen Fällen tödlichen Asbeststaub geschützt hätten. Das Gericht folgte im Wesentlichen der Anklage von Staatsanwalt Raffaele Guariniello, der je 20 Jahre Haft gefordert hatte.
Die beiden Verurteilten waren dem über zweijährigen Prozess und auch dem gestrigen Urteil ferngeblieben. Ihre Anwälte kündigten umgehend Rekurs an. «Natürlich haben wir eine Niederlage eingesteckt», sagte Schmidheinys Verteidiger Astolfo Di Amato, «aber wir fechten das Urteil an.» Noch müsse er auf die Begründung des Gerichts warten, jedoch er fände es schon erstaunlich, wenn der Chef einer multinationalen Firma für alles verantwortlich wäre, was in seinen Fabriken geschieht. «Erhält dieses Urteil Rechtskraft, wären die Chefs aller italienischen Multis ab sofort höchsten Risiken ausgesetzt», sagte Di Amato. Und: «Wie kann man von vorsätzlichem Vergehen sprechen, wenn jemand in den italienischen Fabriken 50 Millionen Franken investiert und nichts verdient hat?» Von einem «völlig unverständlichen» Urteil sprach Schmidheinys Sprecher Peter Schürmann.
Ganz anders Staatsanwalt Guariniello. Er sprach von einem «historischen Prozess» und einem Urteil, das den «Traum vieler Familien von Gerechtigkeit wahr werden lässt». Bereits stellt Guariniello weitere Asbestverfahren in Aussicht. Einerseits will er im Namen von Asbestopfern klagen, deren Krankheit nach Beginn des ersten Prozesses ausgebrochen ist. Anderseits verfügt er über die Dossiers von rund 200 italienischen Gastarbeitern, die in den Eternitwerken von Niederurnen und Payerne gearbeitet haben und in Italien an asbestbedingten Krankheiten gestorben sind. Die Angeklagten wären in diesem Fall Stephan Schmidheiny und sein Bruder Thomas, der die beiden Eternitwerke 1989 übernahm.
Vergleich am Schluss geplatzt
Mit Befriedigung reagierte der Schweizer Anwalt David Husmann, Präsident der Vereinigung von Asbestopfern, auf das Turiner Urteil. Auch wenn er aussergerichtliche Einigungen sinnvoller fände als langwierige Strafprozesse. Genau dieser Weg war in Italien versucht worden. Doch die Anwälte der Asbestopfer haben die Verhandlungen mit Stephan Schmidheiny laut Schürmann Anfang 2007 abgebrochen, obwohl «man sich bis auf ein paar Modalitäten zur Auszahlung» einig gewesen sei. In der Turiner Tageszeitung «La Stampa» machte Guariniello gestern allerdings Schmidheiny für das Scheitern verantwortlich.
(Tages-Anzeiger)
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