Treffen unter Feinden: Micheline Calmy-Rey am Sonntag mit Ghadhafi.
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Das «Statement», das Bundesrätin Micheline Calmy-Rey und der libysche Aussenminister Moussa Koussa am Sonntag vor laufender Kamera unterzeichneten, ist nur acht Zeilen lang. Die beiden Parteien sowie die Aussenminister Spaniens und Deutschlands als Zeugen erklären darin nicht nur den Aktionsplan zur Normalisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und Libyen für «angenommen und bestätigt», sondern auch einen Begleitbrief. Unterhändler der vier Länder hatten den Aktionsplan und den Begleitbrief am 24. Mai in Berlin unterschrieben.
Der Begleitbrief enthält sozusagen das Kleingedruckte zum Aktionsplan. Im Punkt 2 des Plans entschuldigt sich die Schweiz für die unrechtmässige Publikation der Polizeifotos am 4. September 2009 in der «Tribune de Genève». Weiter heisst es: «Eine Strafuntersuchung ist im Gang, und die Schweizer Behörden verpflichten sich, den oder die Täter entsprechend dem geltenden Gesetz vor Gericht zu bringen. Sofern die Schuldigen nicht gefunden werden, bezahlt die Schweizer Regierung der (in ihrer Persönlichkeit) verletzten Person eine Kompensation in einer von beiden Parteien vereinbarten Höhe.»
«Kompensation» für Auslagen
Der nicht publizierte Begleitbrief deutscht die Entschädigungsfrage aus. Laut dem Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) soll die erwähnte «Kompensation» sämtlichen Aufwand und alle Auslagen decken, die der libyschen Seite mit diesem Verfahren entstanden sind. «Aufgrund bisheriger Berechnungen und Angaben gehen beide Seiten von einem Betrag von bis zu 1,5 Millionen Franken aus – immer unter der Voraussetzung, dass dieser auch belegt werden kann», sagt EDA-Sprecher Lars Knuchel.
Die Wahrscheinlichkeit, dass Hannibal al-Ghadhafi 1,5 Millionen kassieren wird, ist hoch. In Genf pfeifen es die Spatzen von den Dächern, dass die bald 10 Monate dauernde Suche nach dem oder den Schuldigen für die Weitergabe der Fotos im Sand verlaufen wird. Ein Sprecher der Genfer Justiz sagt zwar, zur «laufenden Untersuchung» gebe es keine Auskunft. Untersuchungsrichterin Alix Francotte Conus war in der Zeitung «Le Temps» gesprächiger: Sie hat in dem Verfahren wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses bis heute keinen Schuldigen gefunden. Der Täter habe seine Spuren «mit wirksamen Mitteln» verwischt, vermutet sie.
Bisher erfolglose Ermittlungen
Das fiel ihm nicht schwer. Denn die Fotos von Hannibal al-Ghadhafi waren bei der Polizei elektronisch in einer Ablage gespeichert, zu der damals viele Polizisten und Informatiker der kantonalen Verwaltung Zugang hatten. Zudem war die Neugier unter den Beamten gross, die Fotos des übernächtigten Playboys und prominenten Untersuchungshäftlings anzuschauen. Da der Tatbestand einer Amtsgeheimnisverletzung den Ermittlern nicht erlaubt, Telefonate von Verdächtigten abzuhören und ihren Telefonverkehr rückwirkend zu überprüfen, tappen die Polizei und die Untersuchungsrichterin im Dunkeln.
«Tribune»-Chefredaktor Pierre Ruetschi, der die Publikation der Fotos zu verantworten hatte, ist erstaunt, dass er in der monatelangen Strafuntersuchung noch nie vorgeladen wurde. Das will Francotte Conus gemäss «Le Temps» vor Ende ihrer Ermittlungen noch tun. Ruetschi sagt, er werde die Quelle der Fotos auf keinen Fall nennen. Dann bleibt der Staatsanwaltschaft nichts anderes übrig, als das Verfahren einzustellen.
Muss Genf später zahlen?
Das Dementi des Staatsratspräsidenten François Longchamp (FDP), Genf habe der Familie «nicht den geringsten Betrag bezahlt», tönt heute glaubwürdig. Aber damit ist der Kanton nicht aus dem Schneider. Mitte März anerkannte die Regierung im Ehrverletzungsprozess, den Hannibal al-Ghadhafi wegen der Veröffentlichung der Polizeifotos in Genf angestrengt hatte, eine Mitverantwortung. Sie erklärte sich auch zu einer Entschädigung bereit.
Der Einzelrichter stellte in seinem – inzwischen rechtskräftigen – Urteil zwar eine Verletzung der Persönlichkeit Ghadhafis fest, verweigerte ihm aber die als Wiedergutmachung geforderten 100'000 Franken. Nun hat der libysche Herrschersohn jedoch Aussicht auf einen 15-mal höheren Betrag als «Kompensation». Aufgrund des Eingeständnisses der Genfer Regierung, sie habe die Weitergabe der Polizeifotos mitzuverantworten, könnte der Bundesrat den Kanton durchaus zur Kasse bitten. Denn er muss Ghadhafi gemäss Aktionsplan entschädigen, sobald die Genfer Justiz die Suche nach dem Schuldigen aufgibt.
(Tages-Anzeiger)