Die SBB schlagen gern drauf

Von Andrea Schmits . Aktualisiert am 24.11.2009
Wer mit einem 2.-Klasse-Billett in der 1. Klasse ein- oder aussteigt, muss einen Zuschlag zahlen.
Wer durchgeht soll auch bezahlen: Das 1.-Klasse-Abteil darf nur betreten werden, wenn man den Zuschlag bezahlt hat. Bild: KEYSTONE/AP

Sonntagabend, der Intercity aus Basel fährt in den Zürcher Hauptbahnhof ein. Damit sie ihren Anschlusszug nicht verpasst, ist Pendlerin D. B. von der 2. Klasse aus durch die 1. Klasse ganz nach vorne gelaufen, um dort auszusteigen. An der Tür hält sie der Kontrolleur auf und verlangt den Aufpreis für den Klassenwechsel – ohne 1.-Klasse-Billett dürften Passagiere dort nicht einmal aussteigen.

«Ich erklärte, dass ich vorne aussteige, damit ich meinen Anschlusszug schaffe, und dass ich mich nur eine Minute dort aufgehalten habe», so D. B. Trotzdem bestand der Kontrolleur auf den 1.-Klasse-Zuschlag.

Pingelig, aber korrekt

Laut Reglement hat sich der Kontrolleur korrekt verhalten. SBB-Mediensprecher Roman Marti betont aber, man würde «in den einzelnen Situationen gesunden Menschenverstand walten lassen». Der SBB-Kundendienst nennt das Verhalten des Kontrolleurs «pingelig».

Für 2.-Klasse-Passagiere besagen die Regeln, dass sie sich zu keinem Zeitpunkt in der 1. Klasse aufhalten dürfen – auch nicht, wenn sie in letzter Minute auf den Zug aufspringen, um sogleich in die 2. Klasse zu gehen.

Für Kurt Schreiber von der Interessenvertretung Pro Bahn ist das unverständlich: «Hier geht bei den SBB Kassieren um jeden Preis vor der gebotenen Kundenfreundlichkeit.»

(NEWS)

Erstellt: 24.11.2009, 07:29 Uhr

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