Die grosse Kammer bleibt bei ihrer Forderung, das Verbot von Autorennen auf Rundkursen aus dem Strassenverkehrsgesetz zu streichen. Die Befürworter betonten immer wieder, dass es nicht um eine Wiedereinführung von Formel-1-Rennen in der Schweiz gehe. Man wolle in erster Linie ein Verbot aufheben, das längst nicht mehr nötig sei. Seit dessen Einführung, die auf einen schweren Unfall in den Fünfzigerjahren zurückgeht, hätte sich die Sicherheit und auch die Ausrüstung der Fahrer verbessert.
Wirtschaftliche Gründe vorgebracht
Eine Rundstrecke sei ausserdem nicht in erster Linie eine Rennstrecke, sagte Simon Schenk (SVP/BE), Sprecher der Verkehrskommission (KVF). Sie könne auch wertvolle Ausbildungszwecke erfüllen und durch Testfahrten der technischen Entwicklung helfen. Dies diene wiederum der Sicherheit.
Die Befürworter betonten aber vor allem die wirtschaftlichen Vorteile. Für eine Region könnte eine Rundstrecke «zur Goldgrube werden», sagte Schenk. «Es ist fahrlässig, wenn man durch das Festhalten an einem längst überholten Verbot ein solches wirtschaftliches Potenzial aus unserem Land verbannt.»
Grüne: «Kult der Raserei» kritisiert
Dieses Argument wollten die vorwiegend links-grünen Gegner nicht gelten lassen. Die Initiative sei viel Lärm um nichts, denn eine Nachfrage nach Rundstrecken bestehe in der Schweiz absolut nicht. Sie sei nicht nur klima- und gesundheitspolitisch äusserst fragwürdig, sondern auch sicherheitspolitisch.
Autorennen seien ein «Kult der Raserei, ein Spiel mit dem Tod, der Circus Maximus der Neuzeit», sagte Franziska Teuscher (Grüne/BE), Sprecherin der Kommissionsminderheit. «Das Verbot ist heute zeitgemässer denn je.»
Der Ball liegt nun wieder beim Ständerat. Dieser war auf den Vorstoss, der ursprünglich von Ulrich Giezendanner (SVP/AG) stammt, im Herbst 2008 knapp mit 22 zu 21 Stimmen nicht eingetreten. Bleibt die kleine Kammer bei diesem Entscheid, ist das mittlerweile bald sechs Jahre alte Geschäft vom Tisch.
(raa/sda)