Geheim-OP: Hätte Blocher besser geschwiegen?

Von David Vonplon . Aktualisiert am 28.12.2009
Christoph Blocher verschwieg als Bundesrat dem Kollegium eine Darmoperation und führte dieses an der Nase herum. Hat er damit gegen seine Pflichten verstossen?

Im Aide Memoire, das die amtlichen und repräsentativen Pflichten der Bundesräte regelt, gibt es keine Bestimmung, die vorschreibt, ob ein Bundesrat dem Kollegium gesundheitliche Probleme mitteilen muss. Darin heisst es lediglich, dass die Mitglieder der Landesregierung grundsätzlich «immer erreichbar» sein müssen. Die Bundeskanzlei hält deshalb in Plänen für jeden Zeitpunkt fest, welcher Bundesrat wann und wo kontaktiert werden kann. Bekannt ist, dass Bundesrätin Ruth Metzler jeweils auf die Minute genau vermeldete, wann sie gerade einen Tauchgang absolvierte. Hintergrund der Regelung ist, dass die Landesregierung immer – am Weihnachtsabend genauso wie um Mitternacht – beschlussfähig sein muss.

Christoph Blocher hat streng genommen keine Regeln verletzt, in dem er die Landesregierung über seine anstehende Darmoperation im Dunkeln liess. Denn er wäre während seines Spitalaufenthalts über seinen Generalsekretär erreichbar gewesen. Nur in den wenigen Stunden der Operation war dies nicht gewährleistet. Im Falle schwer wiegender Komplikationen hätte der Generalsekretär die Landesregierung und seinen Stellvertreter des Justizdepartements informieren können.

«Offenbar fehlte Vertrauensbasis»

Ob Blochers Vorgehen auch politisch vertretbar war, ist eine andere Frage. Im Parlament gehen die Meinungen auseinander. «Blocher hätte besser geschwiegen», findet FDP-Fraktionspräsidentin Gabi Huber, «es scheint ja kein weltbewegender Eingriff gewesen zu sein.» Zudem wäre es von Blocher nicht mehr als anständig gewesen, seinen Stellvertreter im Departement zu informieren, so die Urner Politikerin.

«Es sollte selbstverständlich sein, dass ein Bundesrat seine Kollegen über einen solchen medizinischen Eingriff unterrichtet», erklärt im Gegenzug CVP-Nationalrätin Ruth Humbel. Sie hält das Vorgehen Blochers für ein Armutszeugnis des damaligen Bundesrats: «Offenbar fehlte eine Vertrauensbasis: Ein Bundesrat müsste über gesundheitliche Probleme im Kollegium sprechen können, ohne zu befürchten, dass die Information nach aussen dringt.» Stutzig macht Humbel, dass Blocher gerade jetzt an die Öffentlichkeit geht. Das liege wohl daran, dass er im Gespräch bleiben wolle.

Entscheid Blochers «völlig richtig»

Christoph Mörgeli, der nach eigenen Angaben über die Darmoperation Blochers informiert war, hält den Entscheid seines Parteikollegen für «völlig richtig»: «Wenn Christoph Blocher seine Bundesratskollegen über die anstehende Operation informiert hätte, hätte er genauso gut selber eine Pressekonferenz geben können.» Blocher habe sich dem medizinischen Eingriff ja während der Ferienzeit unterzogen. Und seine Handlungsfähigkeit sei in keinem Moment beeinträchtigt gewesen.

Selbst im gegnerischen Lager bringt man Blocher für seine Geheimtuerei ein gewisses Verständnis entgegen. «Solange eine Erkrankung keine Auswirkungen auf die Amtsfähigkeit hat, überwiegt das private Geheimhaltungsinteresse», sagt Daniel Vischer, Jurist und grüner Nationalrat. Die Öffentlichkeit habe kein Anrecht auf ein Gesundheitsbulletin der Landesregierung. «Allerdings hätte Blocher den Bundespräsident informieren müssen.» Das ändere aber nichts daran, dass auch Bundesräte das Recht hätten, medizinische Eingriffe zu verschweigen. Dass in diesem Amt auch gewisse Lebenslügen nötig seien, sei legitim und vertretbar.

( Tagesanzeiger.ch/Newsnet )

Erstellt: 28.12.2009, 17:12 Uhr

Stichworte

Weitere Artikel Schweiz