Das erklärte der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Christoph Bandli, am Samstag gegenüber dem Schweizer Radio DRS 1. «Wenn diese Daten schon da sind, dann sieht die Rechtslage natürlich etwas anders aus. Dann stellt sich die Frage: War das rechtens, stellen sich allenfalls Haftungs- oder strafrechtliche Fragen, die zu klären sind.» Damit sich das Gericht mit diesen Fragen befassen kann, müssen erneut UBS-Kunden klagen.
Offene Fragen
Dass dies geschehen könnte, will Andreas Rüd, Rechtsvertreter der acht UBS-Kunden, die an das Bundesverwaltungsgericht gelangt sind, nicht ausschliessen. «Eine Klage gegen die Eidgenossenschaft aufgrund der Finma-Handlungen könnte zu einem späteren Zeitpunkt ein Thema sein.» Das stehe aber derzeit nicht im Vordergrund, sagte Rüd gegenüber DRS 1. Im Vordergrund stehe derzeit die Frage, ob und welche Daten tatsächlich herausgegeben wurden. «Wir wissen es schlicht nicht.»
Finma spricht von korrektem Vorgehen
Die Finanzmarktaufsicht (Finma) ist der Ansicht, mit der Herausgabe der Daten von 300 UBS-Kunden an die US-Steuerbehörden rechtstaatlich korrekt gehandelt zu haben. Die superprovisorische Verfügung des Bundesverwaltungsgerichts ändere daran nichts, sagte Finma-Sprecher Alain Bichsel am Samstag.
«Die Daten sind seit dem 18. Februar übermittelt. Und wir haben nicht vor, weitere Daten herauszugeben», sagte Bichsel auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Die Behörde habe die superprovisorische Verfügung des Bundesverwaltungsgerichts zur Kenntnis genommen.
«Ich nehme an, dass wir Stellung nehmen werden», sagte Bichsel weiter. Der Entscheid des Gerichts sei ein prozessualer Schritt. Im superprovisorischen Verfahren werde der Sachverhalt nur summarisch, also nicht materiell, geprüft.
Die Übergabe der Daten durch die Finma trotz hängigem Verfahren bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) höhle den Rechtsstaat nicht aus. «Unsere Aufgabe ist es, die Gläubiger und die Systemstabilität zu schützen», sagte Bichsel.
Die UBS sei durch das von den US-Steuerbehörden angedrohte Strafverfolgung «unmittelbar und ernsthaft in ihrer Existenz gefährdet» gewesen, sagte Bichsel. «Es war unsere Pflicht, so zu entscheiden».
«Die Finma handelte gemäss Bankengesetz»
«Die Finma handelte gemäss Bankengesetz», sagte Urs Philipp Roth, Geschäftsführer der Schweizerischen Bankiervereinigung in einem am Samstag veröffentlichten Interview mit dem «Tages-Anzeiger». Sie habe eine Massnahme ergriffen, «die in ausserordentlichen Situationen ergriffen werden kann».
Dies sei letztlich «zum Schutze der Volkswirtschaft» geschehen, sagte Roth weiter. Er räumt allerdings ein, dass der Vergleich, den die UBS mit den US-Behörden schloss, ein «hoher Preis für die Regelung dieser Angelegenheit» sei.
Dem Finanzplatz entstehe dadurch kurzfristig ein Rufschaden, der aber nicht quantifizierbar sei. An einen langfristigen Schaden glaubt Roth indes nicht.
UBS lässt Datenübermittlungs-Verbot kalt
«Die UBS hat die verlangten Informationen unmittelbar nach Erhalt der Finma-Verfügung betreffend der Anordnung von Schutzmassnahmen am 18. Februar der Finma übergeben», sagte UBS-Sprecher Christoph Meier am Samstag der Nachrichtenagentur SDA. Die Grossbank nimmt darüber hinaus zur Verfügung des Bundesverwaltungsgerichts vom Freitagabend keine Stellung.
Richter verbieten Herausgabe von UBS-Daten
Am Freitagabend hat das Bundesverwaltungsgericht der UBS und der Finanzmarktaufsicht (Finma) «verboten, Bankunterlagen oder Dokumente» der acht Kläger «an Dritte, insbesondere an die amerikanischen Behörden, herauszugeben». Der UBS wurde eine Busse bis zu 10’000 Franken angedroht, falls sie sich nicht an das Verbot hält.
Die superprovisorische Verfügung dient laut Christoph Bandli, dem Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts, dem Zweck, Zeit zu gewinnen, um in Ruhe abklären zu können, ob die UBS die Daten aushändigen dürfe und was die Folgen wären. Es spreche zwar einiges dafür, erklärte Bandli gegenüber dem Tages-Anzeiger, dass die fraglichen Kundendaten bereits den US-Behörden übergeben worden seien. Das sei «zurzeit jedoch nicht gesichert». Das Gericht setzte der UBS und der Finma eine Frist bis Dienstag, Stellung zu nehmen und die umstrittene Finma-Verfügung vorzulegen.
Sie nehme den Gerichtsentscheid zur Kenntnis, liess die Finma am Freitagabend verlauten. «Die Daten, die wir aufgrund der Schutzmassnahmen herausgeben mussten, sind jedoch schon in den USA», erklärte ein Sprecher. Die Finma werde der Aufforderung des Gerichts Folge leisten, an der Sache ändere es aber nichts.
Die UBS hielt fest, dass sie die Daten von 300 US-Kunden am Mittwoch unmittelbar nach Erhalt der Finma-Verfügung der Finanzmarktaufsicht übergeben habe. Diese habe die Unterlagen den US-Steuerbehörden noch am selben Tag weitergeleitet.
Die acht Kläger hatten bestritten, dass das Bankengesetz eine genügende gesetzliche Grundlage bietet, um den USA Daten zu übergeben. Professor Roger Kunz erklärte gegenüber «10 vor 10», dass die superprovisorische Verfügung zwar für 300 UBS-Kunden zu spät komme. Doch sei es für die Handhabung der neuen US-Klage, die die Herausgabe von weiteren 52’000 Kundendaten verlangt, «juristisch absolut relevant», was das Bundesverwaltungsgericht befinde.
(bru/TA)