Nationalrat lehnt grossen Lauschangriff ab

Aktualisiert am 17.12.2008
Der Nationalrat will nichts von einem grossen Lauschangriff auf potenzielle Terroristen wissen und ist mit 92 gegen 79 Stimmen nicht auf eine Gesetzesrevision eingetreten.
Die Grosse Kammer trat nicht auf die Vorlage des Bundesrates ein, der die präventive Überwachung von Terrorverdächtigen durch den Staatschutz einführen wollte.

Der Nationalrat folgte damit einem Antrag der Grünen und der SP. Diese argumentierten, dass die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen die Freiheit der Bevölkerung zu stark einschränkten und somit die Verfassung verletzten.

Schon heute sei es möglich, Menschen abzuhören und deren Post, Telefon, Mail und Computer zu überwachen. Dazu bedürfe es aber eines konkreten Verdachts und der Bewilligung durch ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft, erklärte Alec Von Graffenried (Grüne/BE).

Kritik aus allen Parteien

Mit der Gesetzesrevision wolle man dieses Recht an die Polizei und den Staatsschutz abtreten, was zu weit gehe. «Neue, schwammige und uferlose Kompetenzen für den Staatsschutz lehnen wir ab», sagte Von Graffenried.

Der präventive Lauschangriff war aber auch in den anderen Parteien nicht unumstritten. CVP und FDP hatten sich zwar für Eintreten ausgesprochen, räumten aber gleichzeitig ein, dass es im Gesetzesentwurf noch zu viele Unzulänglichkeiten gebe.

Diese könnten aber vom Bundesrat ausgeräumt und allenfalls in der Detailberatung eliminiert werden, erklärten die Sprecher der FDP und der CVP. Beide Fraktionen wollten deshalb auf die Vorlage eintreten und sie dann in einer zweiten Abstimmung an den Bundesrat zur Überarbeitung zurückweisen.

Neues externes Gutachten

Dieser Haltung verschloss sich auch der Bundesrat nicht. Die Regierung sei sich bewusst, dass es um eine heikle Abwägung zwischen Rechtsgütern gehe, sagte Verteidigungsminister Samuel Schmid.

Deshalb habe der Bundesrat ein externes Gutachten über die Verfassungsmässigkeit der vorgeschlagenen Massnahmen in Auftrag gegeben, das im März vorliegen soll. Es sei besser, nochmals ein wenig Abstand zu nehmen, die Vorlage zu überarbeiten und sie so resistent gegen ein Referendum zu machen.

Insofern unterstütze der Bundesrat den Rückweisungsantrag. Gleichzeitig warnte Schmid aber davor, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die Bedrohungslage habe sich in den letzten Jahren verschärft, und der Handlungsbedarf sei damit gegeben.

Gespaltene SVP-Fraktion

Für Eintreten und anschliessende Rückweisung hatte auch Pirmin Schwander (SVP/SZ) im Namen der SVP-Fraktion plädiert. Schwander erklärte aber auch, dass ein Teil der SVP nicht auf die Gesetzesrevision eintreten wolle.

In der Eintretensabstimmung stimmten dann rund die Hälfte der SVP zusammen mit den Grünen und der SP, so dass der Nationalrat mit 92 gegen 79 Stimmen beschloss, nicht auf die ursprünglich von Alt-Bundesrat Christoph Blocher ausgearbeitete Vorlage einzutreten. Das Geschäft geht nun in den Ständerat.

(sam/sda)

Erstellt: 17.12.2008, 09:38 Uhr

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