Kommt jetzt das Zweiklassen-Schwarzfahren?

Von Iwan Städler . Aktualisiert am 30.03.2009
Wer mit einem Zweitklassbillett in der 1. Klasse sitzt, soll weniger Busse zahlen als jemand, der ohne Billett fährt. Dies hat der Bund entschieden. Er stellt damit das ganze Bussensystem in Frage.
Wer mit einem Zweitklassbillett in der ersten Klasse Platz nimmt, wird heute noch gleich gebüsst wie ein Schwarzfahrer. Bild: KEYSTONE/AP

Als sich Dagobert Frei* am 17. Januar angeblich aus Versehen in die 1. Klasse des Zuges von Zürich nach Schaffhausen setzte, dachte er wohl nicht daran, was er damit auslösen würde. Er hatte zwar ein Billett – aber lediglich eines zweiter Klasse. Als Frei kontrolliert wurde, kam es zu einer heftigen Auseinandersetzung mit dem Kontrolleur.

Frei wehrte sich dagegen, den verlangten Zuschlag in der Höhe von 80 Franken zu bezahlen. Und er weigerte sich, seine Personalien anzugeben, weshalb ihm der Kontrolleur gleich noch einen «Zeitzuschlag» von weiteren 25 Franken aufbrummte. Machte zusammen 105 Franken.

Frei wollte das nicht auf sich sitzen lassen und erhob Aufsichtsbeschwerde beim Bundesamt für Verkehr (BAV). Dieses gab ihm nun Recht, wie Radio DRS am Montag berichtete. Das Bundesamt beruft sich dabei auf das Transportgesetz. Dieses verlangt, dass sich die Höhe des Zuschlags (im Volksmund Busse genannt) «nach dem mutmasslichen Einnahmenausfall» durchs Schwarzfahren richtet. Ahnde man eine Erstklassfahrt mit Zweitklassbillett gleich wie eine Fahrt ohne Billett, sei dieser gesetzlich vorgeschriebene Grundsatz nicht gewährleistet, findet das Bundesamt.

«Ein Präzedenzfall»

BAV-Sprecher Gregor Saladin spricht von einem «Präzedenzfall». In der Tat könnte der Entscheid weitreichende Folgen haben. Die SBB differenzieren ihre Bussen nämlich auch nicht danach, ob jemand ein Halbtax-Abonnement hat, wenigstens einen Teil der Strecke bezahlt hat oder nur den Nachtzuschlag unterschlagen hat. Gemäss SBB-Sprecher Roland Binz kostet das Vergehen immer gleich viel, wobei Wiederholungstäter stärker zur Kasse gebeten werden.

Der BAV-Entscheid, wonach der Einnahmenausfall mitberücksichtigt werden muss, könnte dies nun ändern. So gäbe es für Halbtax-Schwarzfahrer und Nachtzuschlag-Sparer einen separaten Tarif. Ein solches Schwarzfahren à la carte widerstrebt aber den SBB. Das sei «in der Praxis nicht durchführbar und mit einem enormen Administrationsaufwand verbunden», sagt Binz. Man könne dies auch nicht kommunizieren: «Es gäbe ja einen Katalog mit etwa 170 verschiedenen Möglichkeiten.»

Die SBB wollen daher den BAV-Entscheid beim Bundesverwaltungsgericht anfechten. Ganz sicher scheinen sie sich ihrer Sache aber nicht zu sein. Jedenfalls prüft nun der Verband öffentlicher Verkehr als Folge des Falls Frei, inwiefern sich die Bussen allenfalls doch differenzieren liessen. Diesem Verband gehören nebst den SBB auch die anderen Verkehrsbetriebe der Schweiz an.

SBB müssen 800 Franken zahlen

Bei dieser Gelegenheit soll auch untersucht werden, ob die 80 Franken erhöht werden müssen. Heute könne man mit dem Zuschlag nicht einmal den Aufwand der Kontrolle decken, sagt SBB-Sprecher Binz. Durch das Erheben der Personalien, das Anheben der Busse im Wiederholungsfall und eine Sensibilisierung der Fahrgäste sei es dennoch gelungen, die Schwarzfahrerquote von einst über 4 Prozent auf 1,4 Prozent zu senken.

Kein Thema ist für die SBB vorderhand, eine Änderung des Transportgesetzes zu beantragen. Dies obwohl die seit Jahren praktizierte Pauschalbusse laut dem Bundesamt für Verkehr gesetzeswidrig ist. Bis zum Rekurs von Dagobert Frei scheint das allerdings niemandem aufgefallen zu sein.

Jetzt hat das BAV Freis Busse aufgehoben – und stattdessen den SBB eine Gebühr von 800 Franken aufgebrummt, zahlbar innert 30 Tagen.

* Name geändert

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 30.03.2009, 22:00 Uhr

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