Libyenaffäre: Hamdani muss warten

Aktualisiert am 09.02.2010
Der weiterhin in Libyen festgehaltene Schweizer Rachid Hamdani hat auch zwei Tage nach dem Freispruch seinen Reisepass nicht zurückerhalten. Die Staatsanwaltschaft lässt sich Zeit.
topelement Rachid Hamdani konnte mit einem Auto der Schweizer Botschaft in Libyen nach Tunesien ausreisen. Keystone Mehr Bilder (10)

In Libyen sei es üblich, dass der Staatsanwalt im Falle eines Rekurses dies in der Woche nach dem Urteil tue, sagte Alain Bovard, Sprecher der Menschenrechtsorganisation Amnesty International. Gemäss Gesetz habe die Anklage aber 30 Tage Zeit für einen Rekurs.

Hamdani war am Sonntag vom Vorwurf illegaler wirtschaftlicher Tätigkeit freigesprochen worden. Eine Woche zuvor hatte es bereits einen Freispruch gegeben im Berufungsprozess gegen Hamdani wegen illegalen Aufenthalts. Das Urteil im Berufungsprozess gegen den zweiten Schweizer, Max Göldi, wird für Donnerstag erwartet.

Ziel erreicht

Amnesty-Sprecher Bovard mahnte zu Vorsicht, was eine mögliche Ausreise Hamdanis angeht. Dies sei insbesondere angebracht, da der Anwalt Hamdanis am Dienstag das Urteil noch immer nicht erhalten habe und der Schweizer auch nicht seinen Reisepass.

Aus rechtlicher Sicht sei Hamdani freigesprochen worden. Nun handle es sich um einen politischen Entscheid, meinte Bovard. Dieser Einschätzung schloss sich der Genfer Libyen-Experte Hasni Abidi an.

Für Libyen sei das Ziel erreicht, die Justiz habe all ihre Möglichkeiten ausgeschöpft. Damit sei nach Meinung Libyens bewiesen, dass die Verfahren gegen die zwei Schweizer in keinem Zusammenhang stünden mit der Festnahme von Hannibal Ghadhafi im Juli 2008 in Genf.

Die vorübergehende Festnahme des Sohnes von Libyens Machthaber Muammar al-Ghadhafi und dessen Gattin wegen Misshandlung von Hausangestellten führte zu einer schweren Belastung der Beziehungen zwischen der Schweiz und Libyens.

(bru/sda)

Erstellt: 09.02.2010, 12:25 Uhr

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