Die Linke und die Hilfswerke bemängeln die halb so kurze Rekursfrist. Für SVP und FDP stimmt immerhin die Stossrichtung, die Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf anstrebt. Ziel der Revision des Asylgesetzes, die sich bis am Montag in der Vernehmlassung befindet, ist die Beschleunigung der Asylverfahren. Zu diesem Zweck sollen Nichteintretensentscheide nur noch in zwei Fällen möglich sein: nämlich bei Fällen nach dem Dublin-Abkommen und wenn jemand in ein sicheres Drittland zurückgeschafft werden kann.
Bei allen anderen Asylgesuchen soll fortan ein materielles Verfahren stattfinden - mit dem Unterschied allerdings, dass es weniger lang dauern soll als bisher. Nebst kürzerer Bearbeitungsdauer schlägt der Bundesrat dazu vor, die Rekursfrist bei abschlägigen Bescheiden von 30 auf 15 Tage zu kürzen.
Breite Allianz gegen Verkürzung
Die Rekursfrist von 30 Tagen solle beibehalten werden, «wie in anderen Verwaltungsverfahren», fordert die Schweizer Flüchtlingshilfe. Ihr schliessen sich unter anderen die SP, die Grünen, Amnesty International und travail.suisse an.
Die Änderung gehe einzig «zu Lasten der Asylsuchenden», hält die SP fest. Die Sozialdemokraten begrüssen aber, dass die «komplizierten und unüberschaubaren» Nichteintretensentscheide auf weniger Fälle limitiert werden sollen. Für die Grünen trägt die Revision «das Siegel des Kampfs gegen Missbrauch».
Es dürfte sich schwierig gestalten, die Beweise für einen Rekurs in so kurzer Zeit zu sammeln, hält die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen fest. Die verkürzte Rekursfrist berge das Risiko, dass der rechtliche Schutz von Asylsuchenden verletzt werden könnte, stellte die Kommission «Justitia et Pax» der Schweizer Bischofskonferenz fest.
SVP begrüsst teilweise
Noch immer zu lang ist die Rekursfrist für die SVP. Ansonsten begrüsst die Partei aber die Bemühungen des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes für die Beschleunigung der Asylverfahren.
Dieses Ziel hält auch die FDP für unterstützenswert. Die FDP.Die Liberalen befürchten aber, dass die Vorschläge des Bundesrates - vor allem die kürzere Rekursfrist - «für die Galerie» seien. Das Problem liege im Vollzug: Um die vielen hängigen Fälle abzuschliessen, brauche es mehr Personal.
Beratung genügt nicht
Zur Abfederung der Folgen von rascheren Asylverfahren sieht der Bundesrat eine «Verfahrens- und Chancenberatung» vor. Damit sollen Asylsuchende möglichst früh erfahren, ob ihr Gesuch Aussicht auf Erfolg hat. Die Beratung soll die bisherige Anwesenheit von Hilfswerks-Vertretern bei Asylanhörungen ersetzen.
Die Hilfswerke bezeichnen diese Beratung, die sie nach dem Willen von Bundesrätin Widmer-Schlumpf durchführen sollten, als ungenügend. Mit der SP fordern sie einen rechtlichen Schutz, der diesen Namen auch verdiene. Für die Grünen kann die Beratung die heutige Arbeit der Hilfswerke nicht ersetzen.
Aus Sicht der SVP und der FDP torpediert die vorgesehene Beratung den Effizienzgewinnn, den das neue Gesetz bringen würde. Beide glauben nicht, dass dadurch weniger Rekurse eingereicht werden. Von der CVP lag bis am Sonntag keine Stellungnahme vor.
(cpm/sda)