Dies gab das Gericht am Dienstag in Bellinzona bekannt. Eine erste Beschwerde des 76-jährigen Starregisseurs gegen einen ablehnenden Entscheid des Bundesamtes für Justiz (BJ) hatte das Bundesstrafgericht bereits am vergangenen 20. Oktober abgewiesen.
Der damalige Entscheid wurde mit der hohen Fluchtgefahr und der Fluchtkaution begründet, die dem Gesetz nicht genüge. Polanski war am vergangenen 26. September aufgrund eines US-Haftbefehls in der Schweiz festgenommen worden.
Die Vereinigten Staaten werfen ihm vor, 1977 eine 13-Jährige sexuell missbraucht zu haben. Noch vor der Urteilsverkündung war er damals nach Europa ausgereist. Am 22. Oktober übermittelten die USA das formelle Auslieferungsgesuch an die Schweiz.
(raa/ap)