In ihrer Stellungnahme zuhanden der Städte kommt die die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) zum Schluss, die Plakate nährten Vorurteile, seien pauschalisierend und stellten den Islam global als negativ bedrohend dar.
Die Plakate suggerieren in den Augen der Kommission, dass von der hiesigen muslimischen Minderheit eine Gefahr ausgehe und man diese fürchten müsse. Es entstehe der Eindruck, dass die Muslime die Schweizer Bevölkerung beherrschen wollten, Frauen unterdrückten und die Grundrechte missachteten.
Dies komme einer Diffamierung der friedlichen muslimischen Schweizer Bevölkerung gleich und sei für den sozialen Zusammenhalt nicht förderlich, hielt die EKR in einem Communiqué fest. Damit habe das Plakat das Potenzial, den öffentlichen Frieden zu gefährden.
Sorgfältige Güterabwägung empfohlen
Die Kommission empfiehlt den Städten deshalb, «eine sorgfältige Güterabwägung zwischen Meinungsfreiheit, Diskriminierungsschutz und dem Schutz der schweizerischen Gesellschaft vor Hass fördernder Agitation» vorzunehmen.
Die Einschätzung der EKR hat politische Relevanz, weil mehrere Schweizer Grossstädte unsicher sind, ob sie das Plakat zulassen wollen oder nicht. Der Kanton Basel-Stadt und die Stadt Lausanne haben bereits entschieden, dass die Allgemeine Plakatgesellschaft (APG) keine Aushänge auf öffentlichem Grund anbringen darf.
St. Gallen dagegen hat das Plakat zugelassen. Zürich, Winterthur, Bern und Luzern wollten den Entscheid erst fällen, wenn der Bericht der EKR vorliegt.
(sam/bru/sda)