Stösst dem Presserat sauer auf: Schweinegrippe-Artikel mit integriertem Inserat im «Blick» vom 2.November 2009.
Mitnichten: Seit Mittwoch vergangener Woche sind in «Blick» und «Blick am Abend» acht Artikel zum Thema Schweinegrippe erschienen. Mit Ausnahme von einem, der auf der Frontseite erschien, war jedes Mal das Emmi-Inserat in den Fliesstext platziert worden oder gar prominent mitten auf der Seite. Pikant: In zwei Ausgaben des «Blicks» ist das Inserat nicht einmal mit dem Vermerk «Anzeige» versehen.
Emmi-Sprecher Stephan Wehrle bestätigt, dass das Erscheinen der Joghurt-Inserate inmitten aller Schweinegrippe-Artikel vergangener und dieser Woche kein Zufall sei. «Emmi trifft jedes Jahr um die Grippesaison Kommunikationsmassnahmen für Probiotik-Produkte im Umfeld redaktioneller Berichterstattung zu gesundheitsrelevanten Themen», sagt Wehrle. Die Kooperation mit «Blick» und «Blick am Abend» dauere noch einige Wochen. Laut Wehrle werde die Kooperation «je nach Wirkung etwas früher oder später wieder enden».
Druck auf die Redaktionen
Dominique von Burg, Präsident des Schweizerischen Presserates, kritisiert diesen Emmi-Deal scharf. Eine solche Kooperation sei die beste Voraussetzung dafür, dass die Inserateabteilung Druck auf die Redaktionen ausübt, möglichst viele Schweinegrippe-Artikel ins Blatt zu bringen, auch wenn das unter Umständen journalistisch gar nicht gerechtfertigt ist. «Wenn man den regelmässigen Erscheinungsrhythmus der Artikel in Betracht zieht, dann kann man sich schon fragen, ob diese ohne die Anzeigen auch erschienen wären», sagt von Burg.
Damit ritzten die beiden Zeitungen auch den Code of Conduct zur Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten des Verbandes Schweizer Presse. Dessen Inhalt ist teilweise auch in die Richtlinien zu den Rechten und Pflichten der Journalisten aufgenommen worden und schreibt vor, dass «für die Medienkonsumenten klar erkennbar sein muss, welche Inhalte redaktionell verantwortet und welche kommerziell beeinflusst sind».
Obwohl die fraglichen Artikel sich inhaltlich nicht um Joghurts mit probiotischen Keimen drehen, sei die Trennung zwischen redaktionellem Inhalt und Inserat unscharf. «Mit der Wortwahl und dem Produkt in der Anzeige wird ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Artikel hergestellt», sagt von Burg.
«Ein Fehler unsererseits»
Dass die Inserate im «Blick», der den Code of Conduct unterschrieben hat, teilweise nicht mehr als Anzeigen deklariert worden sind, verstösst klar gegen die Bestimmungen. Aber auch mit dem Vermerk seien die Anzeigen «sehr störend und dem Ansehen der Presse sicher nicht förderlich», sagt von Burg.
Stefan Hackh, Sprecher der «Blick»-Herausgeberin Ringier, wehrt sich: «Die Publikationen der ‹Blick›-Gruppe berichten in gleicher Kadenz über das Thema Schweinegrippe wie beispielsweise der ‹Tages-Anzeiger›, das heisst nach rein journalistischen Kriterien.» Dass die Inserate teilweise ohne den entsprechenden Vermerk «Anzeige» gedruckt worden seien, sei aber «tatsächlich ein Fehler unsererseits» gewesen, sagt Hackh.
(Tages-Anzeiger)