Die Kantonsregierungen von Freiburg und Nidwalden argumentierten, die Beschwerden gegen den E-Pass enthielten keine konkreten Hinweise auf Verfahrensfehler oder Irrtümer beim Auszählen des Urnengangs, wie sie am Freitag mitteilten. Im Kanton Nidwalden war die Vorlage zur Einführung des biometrischen Passes am vergangenen 17. Mai mit 54,5 Prozent Ja-Stimmen angenommen worden, im Kanton Freiburg mit 53,1 Prozent Ja-Stimmen. Weil das gesamtschweizerische Ergebnis mit 50,1 Prozent Ja-Stimmen und 5504 Stimmen Differenz sehr knapp ausfiel, wurden in zahlreichen Kantonen Beschwerden gegen das Resultat eingereicht.
In insgesamt 14 Kantonen wurden diese bisher abgewiesen: Neben Nidwalden und Freiburg sahen auch die Kantone Schwyz, Waadt, Solothurn, St. Gallen, Graubünden, Basel-Stadt, Glarus, Obwalden, Bern, Luzern, Appenzell-Ausserrhoden und Thurgau keine konkreten Hinweise auf berechtigte Zweifel am Abstimmungsergebnis gegeben. Sie alle befanden, selbst ein sehr knappes Resultat verschaffe allein kein Recht auf Nachzählung.
(vin/ap)