Die SBB will sich vom Bundesamt für Verkehr (BAV) nicht vorschreiben lassen, wie sie mit Schwarzfahrern umzugehen hat. Sie reicht beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen einen BAV-Entscheid von Mitte März ein.
Der Zwist geht auf einen Vorfall von Mitte Januar zurück: Bei einer Billettkontrolle in einem Regionalzug mit Selbstkontrolle traf der Kontrolleur auf einen Mann, der mit einem 2.-Klass-Billett in der 1. Klasse reiste.
Der Passagier musste den Selbstkontrollzuschlag von 80 Franken bezahlen, den die SBB auch bei Schwarzfahrern einfordert. Das wollte der fehlbare Zugfahrer nicht akzeptieren.
BAV gab ihm Recht
Ein Passagier mit einem Ticket in der falschen Klasse müsse anders behandelt werden wie ein Schwarzfahrer, monierte er. Das BAV gab ihm Recht und verlangte von der SBB, den Zuschlag in einem solchen Fall individuell festzulegen.
Dieser Forderung will die SBB aber nicht entsprechen und reicht eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein, wie sie am Freitag mitteilte. Der Selbstkontrollzuschlag von 80 Franken sei eine einfache, für die Kunden transparente Regelung und habe sich in der Praxis bewährt.
Die Bundesbahnen stützen sich in ihrer Beschwerde «auf die langjährige Praxissprechung der Gericht», wie es im Communiqué weiter heisst. Diese hätten wiederholt festgestellt, dass sich eine Differenzierung der Zuschläge aus technischen und praktischen Gründen nicht rechtfertigen lasse.
SBB nimmt Zuschläge dennoch unter die Lupe
Beim Widerstand der SBB geht es vorab um die individuelle Festlegung des Zuschlages. Ob eine Abstufung desselbigen nach verschiedenen Kategorien möglich wäre, prüft die SBB zusammen mit dem für Tarife zuständigen Verband öffentlicher Verkehr (VöV) parallel zum rechtlichen Verfahren.
Vorerst bleibt allerdings alles beim Alten: Wer ohne gültiges Billett in einem Zug mit Selbstkontrolle unterwegs ist, zahlt 80 Franken Busse.
(oku/ap)