Schweiz lockert Bankgeheimnis – aber reichen Merz' Zugeständnisse?

Aktualisiert am 13.03.2009
Finanzminister Hans-Rudolf Merz glaubt, dass sich die Position der Schweiz nun nach dem Entgegenkommen beim Bankgeheimnis – dem Einlenken auf den OECD-Standard – verbessert hat.
topelement Am Ursprung des Schweizerischen Bankgeheimnisses stand eine Verhaftung in Paris: Die Polizei nimmt 1932 zwei hohe Vertreter der Basler Handelsbank fest und beschlagnahmt Verzeichnisse von französischen Kunden. Bild: Keystone Mehr Bilder (22)

Wie Merz in Bern vor den Medien ausführte, haben sich die Voraussetzungen für die Schweiz mit dem jüngsten Schritt zumindest verbessert. In London will Merz am (morgigen) Samstag am Rande eines IWF-Finanzministertreffens die Öffnung der Schweiz in der internationalen Steuerzusammenarbeit seinen Kollegen der G-20-Länder schmackhaft machen.

Die Aussichten seien gewaltig gestiegen, dass die Schweiz am G-20-Gipfel vom 2. April nicht auf einer Schwarzen Liste gebrandmarkt werde. Garantien gebe es aber nicht. Merz bestätigte in diesem Zusammenhang, dass die Schweiz auf einem Entwurf für eine solche Liste genannt war. Und zwar sei diese Liste von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für den G-20-Gipfel vorbereitet worden.

Entscheid zum Wohle des Landes

Merz sprach von einem Entscheid zum Wohle des Landes und verwies auf die Gefahr, dass im Falle eines «Blacklistings» nicht nur der Finanzplatz, sondern auch der Werkplatz schweren Schaden hätte nehmen können. Der Schritt werde zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und der internationalen Bedeutung des Finanzplatzes beitragen, gab sich der Bundespräsident überzeugt.

Die Praxisänderung bei der Steuerzusammenarbeit wird sich ausserdem auch auf das Verhältnis der Schweiz zur EU bei der Zinsbesteuerung auswirken. Hier will der Bundesrat Anpassungen erwirken und verhindern, dass die Schweiz höhere Quellensteuersätze erheben muss, als dies verschiedene EU-Mitglieder nun mit so genannten Abgeltungssteuern einführten.

Schweiz lenkt auf OECD-Standard ein

Wie Merz zuvor ausführte, werde die Schweiz künftig gegenüber dem Ausland nicht nur bei Steuerbetrug, sondern in Einzelfällen auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe leisten. Mit der Lockerung des Bankgeheimnisses und der Übernahme des OECD-Standards will der Bundesrat verhindern, dass die Schweiz auf die schwarze Liste nicht kooperierender «Steueroasen» gesetzt wird, wie es in einer Mitteilung des Bundes hiess.

«Der Informationsaustausch mit andern Ländern werde im Einzelfall auf konkrete und begründete Anfrage ausgebaut», so Merz vor den Medien weiter. Dazu ziehe sie ihren Vorbehalt zum OECD-Musterabkommen zurück.

Möglicherweise entscheidet das Volk

Laut Merz wird das Schweizer Bankgeheimnis «nicht zu Grabe getragen». Die Schweiz mache nur einen Öffnungschritt, der mehr Rechtsicherheit und dem Land wieder internationale Anerkennung bringen werde. Er bleibe ein überzeugter Anhänger des Bankgeheimnisses. «Wenn wir unsere Angelegenheiten in Ordnung halten, hat der Staat in unseren Bankbüchlein nichts zu suchen.» Daran ändere sich nichts.

Laut Merz ist es im Übrigen möglich, dass über die Lockerung des Bankgeheimnisses das Volk entscheiden wird. Das Parlament könne das erste neu ausgehandelte Doppelbesteuerungsabkommen, das die Standards des OECD-Musterabkommens übernehme, dem fakultativen Referendum unterstellen.

Bestehen auf rechtsstaatliche Verfahren

Die Schweiz nehme Verhandlungen zur Revision der über 70 bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen auf. Der erweiterte Informationsaustausch werde erst mit dem Inkrafttreten der revidierten Abkommen in Kraft treten. Angepasst werden müsse auch das Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU, so Merz.

Im Gegenzug erwarte der Bundesrat die Wahrung des Verfahrensschutzes, die Begrenzung der Amtshilfe auf den Einzelfall und die Bereitschaft der andern Ländern zur Beseitigung von Diskriminierungen. Die Zusammenarbeit soll weiterhin nur über vertraglich festgelegte Kanäle laufen.

Kein automatischer Informationsaustausch

«Die Landesregierung lehnt einen automatischen Informationsaustausch entschieden ab. Die Privatsphäre der Kunden werde weiterhin vor unberechtigten Einblicken in die Vermögensverhältnisse geschützt. Bei Steuerdelikten biete das Bankgeheimnis hingegen keinen Schutz», sagte Merz.

Auf die Frage eines Journalisten, ob der Schritt mit Liechtenstein und Österreich abgesprochen sei sagte Merz: «Die vor gut einer Woche eingesetzte Expertengruppe sei einhellig zum Schluss gekommen, dass das Einschwenken auf den OECD-Standard nötig sei.» Der Entscheid sei selbständig gefällt, also nicht in Absprache, getroffen worden, so Merz.

Amnestie?

Für den Bundesrat sind folgende Elemente für seine künftige Amtshilfepolitik in Steuersachen unverzichtbar: Wahrung des Verfahrensschutzes, faire Übergangslösungen (keine Rückwirkung - Merz sprach von einer «Amnestie»). Die Übernahme des OECD-Standards werde die Rechtssicherheit für die Bankkundschaft erhöhen.

Merz hofft, dass die Schweiz nach dem Einlenken nicht auf einer Schwarzen Liste der Steueroasen gebrandmarkt wird. Die Aussichten der Schweiz hätten sich sicher verbessert, so Merz. Er will die Thematik auch am (morgigen) Samstag bei einem Finanzministertreffen im Rahmen des Internationalen Währungsfonds in London ansprechen.

Merz mit Steinbrück in Interessengemeinschaft

Nach der Lockerung des Bankgeheimnisses sieht sich Merz mit dem deutschen Finanzminister Peer Steinbrück in einer Interessengemeinschaft. Er habe natürlich jetzt auch ein Interesse daran, dass die anderen Finanzplätze die Spielregeln der OECD ebenfalls akzeptierten, sagte Merz. Auf die Peitsche, die Steinbrück der Schweiz angedroht hat, wolle er aber verzichten. «Ich bin kein Reiter, ich habe andere Instrumente», sagte der Bundespräsident.

Der Druck auf die Schweiz, ihr Bankgeheimnis auf den Verhandlungstisch zu legen, ist gross. Einer nach dem anderen lenken die diskreten Finanzplätze der Welt zur Zeit ein: Singapur und Hongkong haben bereits vor Tagen Abstriche an ihrem Bankgeheimnis angekündigt, jetzt folgten Liechtenstein, Belgien und Andorra und heute sogar Österreich.

Auch Österreich gibt nach

Liechtenstein erklärte, künftig die Vorgaben der OECD bezüglich Steuerzusammenarbeit genau einzuhalten und mit Deutschland und Grossbritannien entsprechende Abkommen zu unterzeichnen. Liechtenstein steht, anders als die Schweiz, auf der Schwarzen Liste der Steuersünder.

Österreich will künftig bei «begründetem Verdacht» einer ausländischen Behörde auf Steuervergehen des Kontoinhabers Informationen über Konten austauschen, auch wenn kein Strafverfahren läuft. Der Verdacht müsse von der Behörde, die ein Konto öffnen lassen will, aber gut dokumentiert sein, sagte der österreichische Finanzminister Josef Pröll am Freitag in Wien nach Verhandlungen mit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OECD). Bisher wurden Konten nur bei Strafverfahren geöffnet. Damit müsse der Paragraf 38 im Bankwesengesetz (BWG), der im Verfassungsrang steht, nicht angepasst werden, sagte Pröll. Das Bankgeheimnis bleibe bestehen. Nur bei einigen der rund 80 Doppelbesteuerungsabkommen werde es Anpassungen geben müssen.

(cpm/sda)

Erstellt: 13.03.2009, 13:03 Uhr

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