Von der italienischen Justiz verurteilt: Der Schweizer Industrielle Stephan Schmidheiny (links), Angehörige der Asbest-Opfer im Gerichtssaal. Bild: KEYSTONE/AP
Das Gericht in Turin hat Stephan Schmidheiny zu 16 Jahren Gefängnis verurteilt. Wie bewerten Sie diesen Schuldspruch?
Es fällt auf, dass das Urteil anscheinend nicht wie beantragt wegen vorsätzlicher Tötung erfolgte, sondern wegen vorsätzlicher Verursachung einer Katastrophe sowie wegen unterlassener Schutzvorrichtungen. Im schweizerischen Recht gibt es ähnliche, aber nicht deckungsgleiche Tatbestände. Die in der Schweiz dafür vorgesehenen Strafen liegen weit unter dem Urteil, das in Turin heute gesprochen wurde. Das Strafmass bewegt sich in Bereichen, die anderswo für Mord üblich sind.
Sie empfinden das Urteil demnach als überraschend hart?
Auf jeden Fall. Schon der Schuldspruch als solcher ist für mich nicht ohne weiteres nachvollziehbar. Es stellt sich die Frage, ob dieses Urteil mit dem Schuldprinzip zu vereinbaren ist: Eine Schuld würde nur vorliegen, wenn die Verurteilten damals, als diese Werke noch betrieben wurden, die tödlichen Folgen ihrer Betriebstätigkeit vorausgesehen hätten. Ob das zutrifft, weiss ich nicht, und noch weniger weiss ich, ob die Verantwortlichen die Arbeiter dieser Gefahr absichtlich ausgesetzt haben.
Welches Strafmass wäre angemessener gewesen?
Angenommen, die beiden Verurteilten hätten die Gefahr gekannt, die vom Asbest ausgegangen ist: Auch dann wäre ihr Verhalten in anderen Ländern wohl als fahrlässig gewertet worden und nicht als vorsätzlich. Damit würde die Gefängnisstrafe kaum irgendwo über fünf Jahren liegen. In der Schweiz hätte die Strafe für diesen Tatbestand maximal drei, faktisch wohl ein bis zwei Jahre betragen.
Über eine italienische Firma hat Schmidheiny bereits 1500 Opfern eine freiwillige Entschädigung ausbezahlt. Fiel diese Wiedergutmachung beim Urteil nicht ins Gewicht?
Obwohl sich dies meiner Meinung nach strafmildernd hätte auswirken sollen, erhielten beide Angeklagten, sowohl Schmidheiny als auch der Belgier Baron Jean-Louis de Cartier, das gleiche Strafmass – ein Indiz dafür, dass das Gericht bei der Würdigung des Verschuldens nicht differenziert hat.
Schmidheiny hat bereits angekündigt, das Urteil an die nächsthöhere Instanz weiterzuziehen. Welche Chancen geben Sie diesem Vorhaben?
Die Aussichten einer Berufung sind immer schwierig zu beurteilen. Es könnte allerdings durchaus sein, dass die Berufungsinstanz weniger unter dem Druck der öffentlichen Meinung stehen wird. In Italien ist es nicht unüblich, dass nach endlos langen Prozessen extrem harte Urteile gefällt werden, die dann in langen Berufungsverfahren wieder korrigiert werden.
Das Urteil wurde in Abwesenheit der Angeklagten gesprochen. Was bedeutet das nun für die Schweizer Justiz?
Die Schweiz liefert eigene Staatsbürger nicht an andere Länder aus. Solange Schmidheiny sich der italienischen Justiz nicht stellt und in der Schweiz bleibt, kann ihm nichts passieren. Sobald er aber ausreisen würde, könnte er unter Umständen, gestützt auf ein italienisches Auslieferungsbegehren, von einem Drittstaat ausgeliefert werden.
Es handelt sich um den ersten Prozess, bei dem nicht die Filialleiter, sondern die höchsten Firmenchefs vor Gericht standen.
Die Tendenz, oberste Chefs anzuklagen, sichert einem Prozess ein hohes Medieninteresse und mag von vielen als gerecht empfunden werden. Wenn es aber dazu führt, dass Menschen für Vorgänge angeklagt werden, von denen sie keine Kenntnis hatten und die sie auch nicht kontrollieren konnten, verstösst dies gegen das Schuldprinzip.
Im Schweizer Zivilrecht verjähren Asbest-Fälle nach zehn Jahren. Dies, obwohl die ersten Symptome asbestbedingter Krankheiten in der Regel erst nach dieser Frist auftreten. Könnte das italienische Urteil dazu führen, dass die Gesetzeslage in absehbarer Zukunft angepasst wird?
Es ist denkbar, dass nun ein Umdenken stattfindet bei der zivilrechtlichen Behandlung von Krankheitsfällen mit Spätfolgen. Meiner Meinung nach wäre eine solche gesetzliche Anpassung auch vertretbar.
( Tagesanzeiger.ch/Newsnet )
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