Die Datenlieferung ist äusserst wichtig: Hier ein Ausschnitt aus einem der UBS-Papiere. Bild: WireImage
Im Januar hat das Bundesverwaltungsgericht beschlossen, dass der Amtshilfevertrag mit den USA, der die Lieferung von 4450 UBS-Kundendossiers in die USA vorsieht, rechtswidrig sei. Angewandt wird er trotzdem. Die UBS (UBSN 12.9-0.23%) schreibt in einem von ihr an ausgewählte Parlamentarier verteilten Papier, sie habe für die Datenlieferung in die USA 180 Spezialisten angestellt,die bis heute der Schweizer Steuerverwaltung 4000 Dossiers mit knapp 4 Millionen Seiten geschickt hätten. Dies geschah in einer vom Bund verfügten Voranwendung des Amtshilfevertrags, der nachträglich über das Parlament legalisiert werden soll. Lediglich die Lieferung der Daten an die USA steht noch aus.
Mögliche Druckmittel gegen die Schweiz
Von dieser Datenlieferung hängt viel ab. Laut UBS seien die amerikanischen Behörden im Besitz von Kundendaten von 20 weiteren Banken, die gegebenenfalls als Druckmittel gegen die Schweiz verwendet werden sollen (siehe Ausriss, das Argumentarium liegt dem «Tages-Anzeiger» vor). Ob dies als Argument für eine Unterzeichnung des Vertrags sticht, ist eine andere Frage. Berichte darüber, dass auch andere Banken von US-Sanktionen betroffen sein könnten, gab es schon mehrere. Bradley Birkenfeld sagte dies vor einem US-Gericht, und der UBS-Anwalt William Sharp behauptete letzten Sommer im «SonntagsBlick», man wolle mit dem Vergleich weitere Klagen ausschliessen. So weit kam es nicht. Im Vertragstext findet sich im Gegenteil eine Passage, die weitere Klagen und Forderungen explizit zulässt.
Die UBS schreibt in ihrem Papier weiter, es sei kein Problem, dass der Amtshilfevertrag rückwirkend geltendes Recht verändere. Denn entscheiden, ob jemand bestraft werde, würden ausländische Richter. Die Schweiz liefere lediglich die nötigen Daten, die eine Verurteilung «ermöglichten». Dass genau dies die Verletzung des Bankgeheimnisses in Steuerfragen bedeutet, schreibt die UBS nicht.
Vertrag wird einstimmig abgelehnt
In der Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) malte Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf in den schwärzesten Farben, was passiere, wenn das Parlament den Vertrag, den sie massgeblich mitgestaltet hat, nicht durchwinkt. Die Bank Julius Bär hat Parlamentarieressen organisiert, um Zweifler umzustimmen. Ob das alles nützt, wird sich zeigen. Die SVP-Fraktion hat am Dienstag einstimmig beschlossen, den Vertrag abzulehnen.
Auf der linken Seite wird unter Führung von SP-Ständerätin Simonetta Sommaruga darüber nachgedacht, welchen Preis man für die Annahme des Vertrags verlangen soll.
(Tages-Anzeiger)