Gewinnversprechen ohne reale Basis: Swissquiz & Co. stehen in der Kritik. Bild: WireImage
«Ruft an! Beeilt euch! Jemand muss jetzt die freie Leitung finden!» Die Moderatorin drängt die Fernsehzuschauer, bei ihrem Quiz mitzuspielen. Die Aufgabe: Buchstabensalat sortieren, Wortgruppen erraten, Mathe-Puzzle lösen. So einfach, wie es auf den ersten Blick scheint, ist das aber selten. Jeder versuchte Anruf kostet 1.85 Franken – auch wenn man es kaum je in die Sendung schafft.
Solche TV-Gewinnspiele – genannt Call-In-Shows – laufen zu Randzeiten auf mehreren Sendern und stundenlang. Seit kurzem ist allerdings Funkstille – zumindest auf drei wichtigen Kanälen. Die Münchner Produktionsfirma Primavera, die die Sender 3 Plus, Star TV und Viva Schweiz mit dem Format Swissquiz beliefert, hat die Produktion eingestellt. Allerdings nicht ganz freiwillig. Im Vorfeld hatte 3 Plus die Sendung vom Netz genommen. «Wir wissen zurzeit nicht, ob und wann Swissquiz wieder auf 3 Plus ausgestrahlt wird», sagt Chef Dominik Kaiser.
Illegal, sagt das Bundesgericht
Auslöser ist ein Urteil des Bundesgerichts, das vom «Kassensturz» publik gemacht wurde. Darin kommen die Richter in Lausanne zum Schluss, dass solche Call-in-Shows illegal seien.
Star TV wollte die Sendung anfangs weiterführen. «Nach umgehend ergriffenen Massnahmen der Produktionsfirma Primavera TV sind wir der Auffassung, dass das Format aktuell den Anforderungen des Bundesgerichts genügt», schrieb Star TV dem «Kassensturz». Jetzt hat Chef Paul Grau aber seine Meinung geändert und das Format gestoppt. Wieso wollte er dem TA nicht erklären. Viva Schweiz würde das Format auch heute noch ausstrahlen.
Immer wieder Betrugsvorwürfe
Die TV-Gewinnspiele geraten nicht das erste Mal ins Zwielicht. Bislang ging es dabei allerdings immer um die Methoden. Mehrfach wurden Vermutungen geäussert, bei den Shows werde getrickst und betrogen: Die Teilnehmer hätten trotz erheblicher Kosten keine Chance auf den Gewinn. Konsumentenmagazine berichteten von Fällen, bei denen Zuschauer Tausende von Franken für die Gewinnspiele ausgaben, ohne jemals auch nur in die Sendung geschaltet zu werden.
Dafür haben sich die Gerichte bislang allerdings nie interessiert. Anders als in Deutschland gibts in der Schweiz keine Auflagen oder Rahmenbedingungen für Gewinnspiele. Es wird lediglich unterschieden, ob es sich um eine bewilligungspflichtige und gemeinnützige Lotterie (Lotto, Toto, Euromillions) oder aber um ein nicht reguliertes Gewinnspiel handelt. Der Unterschied: Bei einem Gewinnspiel muss man teilnehmen können, ohne dafür einen Einsatz zu leisten – also gratis.
Genau hier liegt das Problem. Das Bundesgericht hat entschieden, dass im Fall der Call-In-Shows der Gratisweg fehlt. Zwar können Zuschauer neben der teuren 090x-Nummer auch kostenlos via Internet oder Postkarte mitmachen. Laut Bundesgericht mussten die Zuschauer aber den Eindruck gewinnen, dass diese Varianten nicht die gleichen Gewinnchancen bieten – zumindest in bestimmten Phasen des Spiels. Und weil die Gratisteilnahme nicht klar genug hervorgehoben wird, mutiert das Gewinnspiel zur Lotterie – allerdings ohne Bewilligung und ohne Gemeinnützigkeit. Und das ist illegal.
Illegale Gewinne eingezogen
Auch die Gewinne, die mit dem Quiz erzielt wurden, sind damit nicht rechtens. In dem vom Bundesgericht untersuchten Fall von 2006 werden die Einnahmen aus Telefonanrufen auf 4,65 Millionen Franken geschätzt, der Gewinn auf 240'000 Franken. Den Grossteil davon hat das Gericht nun eingezogen.
Beat von Rechenberg von der Kanzlei CMS von Erlach Henrici glaubt, dass der Bundesgerichtsentscheid das Aus für die Call-In-Shows bedeuten könnte: «Das Bundesgericht fordert klar Transparenz: Dem gewöhnlichen Zuschauer muss bewusst sein, dass er nicht die Mehrwertdienst-Nummer wählen muss, um gewinnen zu können.» Heute aber lebten die Shows gerade von ihrer Intransparenz: «Würde diese beseitigt werden, wählte wohl niemand mehr die Mehrwertdienst-Nummer. Und damit stünde kein Geld mehr zur Verfügung, um Gewinne auszuschütten», glaubt von Rechenberg.
Gefahr droht auch aus anderer Richtung: Das Bundesamt für Kommunikation hat ein «Verfahren in Zusammenhang mit Call-In-Sendungen» eröffnet. Im schlimmsten Fall könnte es den Betreibern die 090x-Nummer entziehen.
(Tages-Anzeiger)