In einem Revisionsprozess entschied das Appellationsgericht in Atlanta vor 27 Jahren zu Ungunsten der Bank Nova Scotia. Dasselbe Gericht wäre auch im aktuellen Streit zwischen den amerikanischen Steuerbehörden IRS und der UBS die zweite Instanz.
Das Appellationsgericht stützte damals ein erstinstanzliches Urteil, wonach die kanadische Bank mit zahlreichen Ablegern im Ausland verpflichtet wurde, den Namen und die Daten eines Kunden offenzulegen, der Steuer- und Drogendelikte begangen haben soll.
Ausländisches Bankgeheimnis verletzen
Die Bank berief sich damals unter anderem auf das Bankgeheimnis. Eine Offenlegung ohne das Einverständnis des Betroffenen würde ein ausländisches Bankgeheimnisses verletzen, in jenem Fall dasjenige der Karibikinsel Bahamas, argumentierte Nova Scotia damals.
Eine Herausgabe von Daten sei unter bestimmten Voraussetzungen möglich, ohne dass die Bank riskieren würden, von einem Bahamas- Gericht wegen Verletzung des Bankgeheimnisses verurteilt zu werden, konterten die US-Ermittler als Kläger.
Parallelen zum UBS-Fall
Gleiches behaupten heute auch die IRS-Juristen im Streit mit der UBS. Die Datenherausgabe vom Februar zeige, dass der Schutz des Bankgeheimnisses nicht umfassend sei. Bern kontert, dass es sich bei jenen Kunden um Steuerbetrüger handle, denen kein Schutz gebühre. Bei den Informationen zu 52'000 Konten verbiete hingegen inländisches Recht eine Herausgabe.
Das Appellationsgericht stellte sich damals auf den Standpunkt, man nicht bereit, auf die strafrechtliche Verfolgung zu verzichten, nur weil sich eine ausländische Behörde quer stelle.
«Schlicht nicht bereit zu akzeptieren»
Zwar wäre es in einer globalisierten Wirtschaftswelt am besten, wenn Konflikte wie dieser ohne Justiz gelöst würden. «Wenn das aber nicht geht», hielten die Richter in ihrem Schlussvotum fest, «dann ist das Gericht schlicht nicht bereit zu akzeptieren, dass amerikanische Strafermittlungen immer dann verunmöglicht werden, wenn diese die Interessen eines anderen Staates tangieren».
(sam/sda)