«In den USA hätte die Credit Suisse viel mehr Angst»

Von Bruno Schletti . Aktualisiert am 19.11.2008
Die Sammelklage ist besser als ihr Ruf. Anwalt Daniel Fischer möchte sie auch in der Schweiz einsetzen. Gemeinsam hätten geschädigte Bankkunden eine Chance gegen die Credit Suisse.
Für Rechtsanwalt Daniel Fischer ist eine Sammelklage nicht mit überrissenen Streitwerten gleich zu setzen. Bild: WireImage Foto: Tom Kawara

Anleger haben in den letzten Monaten Geld verloren. Zum Teil wurden sie von den Banken schlecht beraten. Nicht alle wollen dafür geradestehen. Sind Kleinanleger in diesem Land gegenüber Banken machtlos?
Es ist der kleine David, der dem Goliath, der grossen Bank, gegenüber steht. Er kämpft an gegen eine Rechtsabteilung und gegen teure Anwälte. Er allein muss sich dieser grossen Bank stellen. Machtlos macht ihn, dass er Angst davor hat. Und diese Angst ist nicht unbegründet.

Sie selbst vertreten Kleinanleger, die mit kapitalgeschützten Lehman-Produkten, die ihnen Schweizer Banken zum Kauf empfohlen hatten, zu Schaden gekommen sind. Was raten Sie diesen Leuten?
Ich rate, dass man den aussergerichtlichen Weg sucht und dass man sich mit anderen Geschädigten zusammenschliesst. Gemeinsam hat man viel mehr Möglichkeiten, sich zu wehren. Man kann dann immerhin als grossgewachsener David gegen Goliath antreten.

Und doch suchen Sie den aussergerichtlichen Weg?
Ich bin immer der Meinung, dass man einen aussergerichtlichen Weg anschauen soll. Denn letztlich kostet er weniger Nerven und ist auch weniger teuer.

Auffällig viele Fälle geschädigter Kunden betreffen die Credit Suisse. Angenommen, dieser Konflikt würde sich nicht in der Schweiz, sondern in den USA abspielen: Würde dann der Wirtschaftsanwalt Fischer gegen die Credit Suisse eine Sammelklage anstrengen?
Bestimmt, wenn man ihn beauftragen würde. Die Sammelklage ist ein amerikanisches Instrument. Es wurde geschaffen für 300 Millionen Menschen auf einem riesigen Territorium. Man hat nach einem logistischen Weg gesucht, wie man Streuschäden – also Schäden, die viele Menschen betreffen – angehen kann. Die Verteufelung dieser amerikanischen Sammelklage rührt daher, dass man sie schlichtweg nicht kennt und zu wenig differenziert betrachtet.

Wollen Sie sagen, dass die geschädigten Schweizer Anleger in den USA besser aufgehoben wären?
Ja, das glaube ich. Ihre Möglichkeiten, grössere Summen zu erstreiten wären eindeutig besser. Die Ausgangslage für den Massenklägerschutz ist in Amerika viel, viel besser.

Müsste sich eine Credit Suisse in den USA anders verhalten als sie es jetzt in der Schweiz tut?
Ich denke schon. In den USA hätte sie viel mehr Angst. Wenn ein paar Tausend Leute in einem Riesenprozess, der hoch professionell geführt wird, gegen die CS losziehen würden, wäre diese gut beraten, eine ganz andere Strategie zu wählen, als sie es hier tut.

Tatsächlich hat aber die Sammelklage hierzulande einen extrem schlechten Ruf. Wollen Sie die Sammelklage schön reden?
Gar nicht. Ich sehe die Probleme. Bei Klagesummen von 60, 80 Millionen fällt man fast vom Stuhl. Wenn ein Unternehmen mit einem unredlichen Verhalten viel Gewinn macht, gehen die Amerikaner davon aus, dass der Gewinn abzuschöpfen ist. So schlecht ist dieser Gedanke nicht. Das kennen wir bedingt bei uns in der Schweiz auch – nur nicht in einem derart überrissenen Umfang. Eine Sammelklage ist aber nicht mit überrissenen Streitwerten gleich zu setzen. Übrigens: Wollen wir wirklich, dass mangels einer schweizerischen Sammelklage ausländische Gerichte unseren Finanzmarkt regulieren?

Teuer sind die Sammelklagen auch wegen der Honorare der Anwälte.
Ohne Erfolg bekommt der Anwalt in den USA nichts, der Kläger muss nichts zahlen. Das finde ich nicht gut. Es führt dazu, dass der Anwalt eigene Interessen vertritt. In der Schweiz kann man wohl einen Prozessbonus vereinbaren. Aber die Grundkosten müssen unabhängig vom Prozessausgang gedeckt werden. Das könnte man so lassen.

Wie würden Sie denn im Fall der Lehman-Geschädigten vorgehen, wenn Sie den Weg einer Sammelklage beschreiten könnten?
Ich würde den typischen Fall auswählen und diesen – allenfalls gerichtlich – verhandeln. Dann kann man die andern Fälle mit ins Boot nehmen. Sobald man die Berurteilung des Gerichts kennt, hat man die Empfehlung für eine Gesamtlösung.

Deutschland hat ja mit dem Musterprozess etwas in dieser Art eingeführt. Wäre das ein Modell für die Schweiz?
Ein eigenständiges Musterprozessmodell ist ein guter Weg, weil man so die Massenansprüche bündelt. Man nimmt einen Fall, treibt ihn voran und erlangt so eine gewisse Sicherheit. Wie die Sammelklage ist der Musterprozess ein legitimer Lösungsansatz für das Durchsetzen von Massenforderungen.

Stärken denn Musterprozesse die Position des Davids gegenüber Goliath?
Das tun sie. David hat bei uns ja fast keine Position. Im Moment gibt es kein Werkzeug für eine Klage von mehreren hundert Leuten. Wir gehen davon aus, dass jeder Einzelne Klage erheben muss.

Und doch wollen die Schweizer Juristen bisher nichts von Sammelklagen oder Musterprozessen wissen.
Das hat vor allem damit zu tun, dass wir Schweizer Juristen sehr kritisch nach Amerika schauen und die dortigen Auswüchse sehen. Wir hatten bis anhin auch weniger Massenschäden. Vielleicht findet nach dem zweiten, dritten Grossschaden – nach der Bankenkrise – ein Umdenken statt. Die Lehman-Fälle zeigen, dass wir ein neues Instrument brauchen.

Sehen Sie dafür politisch eine Chance?
Ich warne vor einer Politisierung. Einer, der für die Sammelklage ist, muss ein extrem Linker oder ein Konsumentenanwalt sein. Das stimmt überhaupt nicht. Dass es überhaupt zu der Forderung nach einer Sammelklage kommt, hat damit zu tun, dass sich grosse Unternehmen unredlich gegen den Anspruch von Kleinen wehren.

Wie müsste denn eine helvetische Sammelklage ausgestaltet werden?
Erstens soll es die Möglichkeit des Musterprozesses geben. Und zweitens müssen etwa die Gerichtskosten so definiert werden, dass der Zugang zum Recht möglich ist. Es geht nicht an, dass man so viel Gerichtskostenvorschuss zahlen muss, dass man einfach eine Mauer vor sich hat.

Was hindert Sie eigentlich daran, trotz mangelnder Gesetzesgrundlage gegen die Credit Suisse in dieser Sache einen Musterprozess durchzuführen?
Sie haben recht. Ich könnte das tun. Nur, bei einem Musterprozess treibe ich einen Fall voran – die andern müssen warten. Für sie müsste ich einen Verjährungsverzicht erwirken. Ob ich die Leute von einem solchen Vorgehen überzeugen könnte, wenn nichts im Gesetz vorgesehen ist, weiss ich nicht.

Das heisst, dass die Credit Suisse von Jurist Fischer nicht allzu viel zu befürchten hat?
Das interpretieren sie falsch (lacht).

Mehr wollen Sie dazu nicht sagen?
Nein (lacht schallend).

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 19.11.2008, 22:00 Uhr

Weitere Artikel Wirtschaft