Keine Macht für den Ombudsmann

Von Angela Barandun . Aktualisiert am 11.02.2012
In der Finanzkrise konnten sich viele Kleinanleger nicht ausreichend gegen die schlechte Beratung der Banken wehren. Trotzdem erhält der Bankenombudsmann nicht mehr Kompetenzen.
Schutz vor schlechter Beratung gefordert: CS-Kunden demonstrieren wegen Verlusten mit Lehman-Papieren. (24. Dezember 2008) Bild: KEYSTONE/AP

Für Sparer waren es ermutigende Signale gewesen im Nachgang zur Finanzkrise: Vor gut einem Jahr kündete die Finanzmarktaufsicht, Finma, an, dass sie Kleinanleger künftig besser vor schlechter Beratung schützen will. Finma-Chef Patrick Raaflaub bedauerte damals im TA, dass die Kunden heute «gewissermassen allein» gelassen würden, wenn Banken die unverbindlichen Vorschläge des Bankenombudsmanns ablehnten. Einer der Vorschläge war deshalb, der Ombudsstelle mehr Kompetenzen zu geben. Im Ausland habe man damit gute Erfahrungen gemacht, so Raaflaub.

Dazu wird es nicht kommen. Der Stiftungsrat des Bankenombudsmanns präsentierte gestern eine 90-seitige Studie, welche die Idee einer mächtigeren Ombudsstelle klar bodigt. Selbst die Finma hält nichts mehr davon: «Die Vertreter der Finma sprechen sich gegen eine Vermischung von Empfehlungs- und Entscheidkompetenz aus», schreibt Urs Roth, Studienautor und früherer Direktor der Bankiervereinigung. Nicht einmal der Bankenombudsmann selbst konnte sich für die Idee erwärmen, den Banken seinen Einigungsvorschlag aufzuzwingen. Die Finma selbst wollte sich gestern nicht dazu äussern.

Speziallösung bei Serienfällen

«Ich bin sehr enttäuscht, dass die Finma unter dem Druck der Banken derart eingeknickt ist», sagt Sara Stalder von der Stiftung für Konsumentenschutz. Sie hatte sich sowohl im Gespräch mit der Finma als auch mit Roth für die Ausdehnung der Kompetenzen eingesetzt. «So wie sie heute funktioniert, ist die Bankenombudsstelle eine Farce», kritisiert Stalder.

Bankenombudsmann Hanspeter Häni sieht das freilich anders: «In normalen Jahren lassen sich die Fälle, in denen die Banken eine Einigung ohne guten Grund ablehnen, an einer Hand abzählen.» In neunzehn der zwanzig Jahre, in denen es die Ombudsstelle gebe, sei die Bilanz äusserst positiv gewesen. Die Ausnahme ist das Jahr 2008, als Tausende von Kleinanlegern mit scheinbar kapitalgeschützten und risikolosen Anlagen ihr Vermögen verloren. Damals haben die Banken die Vorschläge der Ombudsstelle dutzendfach ausgeschlagen. Stattdessen liessen sie es mit Absicht auf eine Klage ankommen – was den meisten Kleinanlegern zu teuer war.

Dass sich eine solche Situation wiederholt, soll dennoch verhindert werden. Immerhin habe sie zu einer «Schwächung des Instituts des Bankenombudsmanns geführt», schreibt Roth. Das Zauberwort heisst Serienfall. Ein Prozedere, das schon zweimal zur Anwendung kam. Das erste Mal Mitte der Neunzigerjahre, als die Volksbank abrupt die Zinsen auf dem Sparheft senkte. Damals seien über Nacht 200 identische Klagen eingetroffen. «Im Gespräch mit der Bank konnten wir uns auf eine Lösung einigen, die für alle Kunden galt», sagt Häni. Im Falle der Lehman-Papiere 2008 lief es bekanntermassen weniger glatt.

Roth schlägt nun vor, dass die Art, wie Häni bisher mit Serienfällen umging, ins Reglement aufgenommen wird. Gleichzeitig soll ein Dispositiv aufgestellt werden, das in Krisensituationen für eine optimale Kommunikation zwischen Banken und Ombudsstelle sorgt. Darüber hinaus soll es für die Banken schwieriger werden, Einigungen in Serienfällen abzulehnen. Etwa indem der Ombudsmann die Möglichkeit erhält, einseitig Kriterien zu erlassen. Ein Beispiel: Sobald mehr als 10 Prozent des Vermögens in dasselbe Produkt investiert wurden, besteht ein Klumpenrisiko. Trifft das zu, steht dem Kunden eine Entschädigung zu.

Kleinsparer gehen kaum vor Gericht

Häni selbst sähe es lieber, wenn ein neu zu schaffendes Schiedsgremium über solche Kriterien entscheiden würde. Er drängt zudem darauf, dass Kleinanleger dieses auch in Einzelfällen anrufen könnten, falls die Banken eine Einigung verweigern. «Leider gehen gerade Kleinsparer kaum vor Gericht. Für sie ist das Risiko zu gross», so Häni. Roth hingegen rät in seiner Studie von einem Schiedsgremium ab, da in der Schweiz genügend alternative Schiedsgerichtsmöglichkeiten bestünden.

Stalder ist von der Serienfall-Lösung insgesamt nicht überzeugt. «Ich halte die Umsetzung für sehr schwierig. Oft erkennt man nicht auf Anhieb, ob es sich um einen Serienfall handelt.» Ihrer Meinung nach müsste mindestens die Möglichkeit einer Sammelklage geschaffen werden. Eine entsprechende Motion haben die Konsumentenschützer im letzten September eingereicht. Die Idee ist nicht neu: Ombudsstellen in Schweden und Dänemark können bereits heute Sammelklagen anstrengen.

Der Stiftungsrat des Bankenombudsmanns will noch in diesem Jahr das Vorgehen in puncto Serienfällen entscheiden. Noch in diesem Monat legt zudem die Finma die definitive Version ihres Berichts vor, wie der Schutz der Kleinanleger verbessert werden soll.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 11.02.2012, 21:17 Uhr

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