Schon 2009 hat die UBS wieder völlig freie Hand bei den Boni

Von Stefan Schürer .
Schon 2009 muss sich die UBS die Boni für ihre Mitarbeiter nicht mehr vom Bund bewilligen lassen. Das sorgt für Unmut. Denn das Milliarden-Darlehen des Bundes läuft bis ins Jahr 2011.

Schwerer Gang für Eugen Haltiner. Erstmals seit Bekanntgabe der UBS-Boni für 2008 hat sich der Präsident der Finanzmarktaufsicht des Bundes (Finma) gestern vor Parlamentariern erklärt. Dem Vernehmen nach gingen verschiedene Mitglieder der nationalrätlichen Finanzkommission mit Haltiner hart ins Gericht. Die gute Nachricht für den Finma-Chef: Bereits für 2009 muss die Finma nicht mehr ihr Plazet zu den UBS-Boni geben.

Gemäss Vereinbarung zwischen Bund und UBS beschränkt sich die Bewilligung der leistungsabhängigen Vergütungen auf das abgelaufene Geschäftsjahr. Dies obwohl das sechs Milliarden schwere Darlehen des Bundes eine Laufzeit von bis zu 30 Monaten aufweist. Theoretisch kann die Bank damit ab sofort innerhalb des gesetzlichen Rahmens wieder Boni in Milliardenhöhe ausschütten.

«Unverständlich und fahrlässig»

Verschiedene Parlamentarier nahmen diesen Umstand gestern erstaunt zur Kenntnis, wollten sich aber ohne Detailkenntnisse nicht näher äussern. Nicht so Hildegard Fässler. Die St. Galler SP-Nationalrätin redet von einer unglaublichen Regelung. «Es wird immer schlimmer», so Fässler. Auch Ueli Leuenberger, Nationalrat und Parteipräsident der Grünen, gibt sich überrascht. Nun fordert er, dass der Vertrag zwischen Bund und UBS öffentlich gemacht wird. SP-Generalsekretär Thomas Christen bezeichnet die Regelung als «unverständlich und fahrlässig». Wieder einmal zeige sich, dass das gesamte Rettungspaket sehr UBS-freundlich ausgestaltet sei.

Leuenberger bezichtigt überdies den Bundesrat der Desinformation. In der Parlamentsdebatte zum UBS-Rettungspaket hatte die Regierung eine Reihe von Auflagen in Aussicht gestellt. Der Vertrag mit der UBS enthalte Massnahmen, die «klare Eingriffe in die Geschäftspolitik der UBS zur Folge» hätten, sagte Bundesrat Hans-Rudolf Merz im Dezember. Von wirksamen flankierenden Massnahmen, so kritisiert nun Leuenberger, könne aber nicht die Rede sein. Ähnlich äusserte sich FDP-Nationalrat Johann Schneider-Ammann gegenüber dem «Tages-Anzeiger»: «Ich hoffe schon, dass der Bundesrat bei uns im Dezember nicht nur den Eindruck erweckt hat, er habe jene harte Auflage gemacht, die es braucht, wenn man 66 Milliarden Franken zur Verfügung stellt.»

Beim Finanzdepartement (EFD) will man von der Kritik nichts wissen und verweist auf die Botschaft des Bundesrates zum UBS-Rettungspaket. In dieser heisst es, die Verantwortung für die Entschädigungspolitik verbleibe beim Verwaltungsrat und gehe nicht zur Finma über. Aufgrund des Genehmigungsvorbehalts für 2008 gingen aber offenbar verschiedene Parlamentarier davon aus, die Finma habe während der gesamten Laufzeit des Darlehens das letzte Wort.

Kaum Vorgaben für UBS

Wie weiter bekannt wurde, hat der Bund der UBS in Bezug auf die Höhe der Boni für das Jahr 2008 kaum Vorgaben gemacht. Die Vereinbarung zwischen dem Bund und der UBS beschränkt sich auf einen einzigen Satz, wie das EFD auf Anfrage bestätigt. Der Passus verpflichtet die UBS im Wesentlichen, den «besten Praktiken bezüglich Vergütungssystemen zu entsprechen».

>Ein Finanzexperte sagt dazu, die genannten «besten Praktiken» legten nur vage Grundsätze fest. Die Höhe der vereinbarten Boni sei deshalb nicht das Ergebnis rechtlicher Vorgaben, sondern das Resultat von Verhandlungen zwischen Finma und UBS. In der Botschaft zum Rettungs-Paket hatte der Bundesrat noch schärfere Richtlinien in Aussicht gestellt: Die Auflagen könnten in einzelnen Punkten «über die generellen Mindeststandards hinausgehen». Von der UBS werde erwartet, dass sie sich die «gebotene Zurückhaltung auferlegt».

(Der Bund)

Erstellt: 30.01.2009, 11:09 Uhr

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