Verschiedene Kundenberater sollen Gelder von der UBS zu anderen Banken gebracht haben, nachdem die USA 2008 gegen die Bank Ermittlungen aufgenommen hatten. (Bild: Banker am Paradeplatz)
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Viele Beobachter des UBS-Steuerdramas hatten damit gerechnet, dass sich die Parteien noch vor der für heute Montag angesetzten Anhörung am Bezirksgericht in Miami auf einen Vergleich einigen würden. Dafür hat es offenbar nicht ganz gereicht. Aber die Verhandlungen sind so weit fortgeschritten, dass eine Vertagung um drei Wochen die Lösung bringen könnte. Darauf lässt die Formulierung im gemeinsamen Antrag für eine sogenannte Motion for Stay schliessen: «Falls eine Lösung nicht erreicht werden sollte», würde die Anhörung neu auf den 3. und 4. August angesetzt. Gut möglich, dass es zu einer weiteren Vertagung kommt, falls die Parteien auch dann noch nicht so weit sind.
Erstmals wird offiziell klargestellt, dass es die Länder sind, die verhandeln. Die Motion wurde beantragt, «um den beiden Regierungen zu erlauben», eine Lösung zu finden, heisst es im gestern dem Gericht eingereichten Dokument. Die UBS hatte sich von Anfang an auf den Standpunkt gestellt, dass die Fragen im Konflikt der beiden Rechtssysteme auf diplomatischem Weg gelöst werden müssten. Sie hat die Vertagung und die Verhandlungen gestern denn auch ausdrücklich begrüsst. Noch am Mittwoch hatte Bundesrätin Doris Leuthard in New York betont, es sei Sache der Bank und der US-Steuerbehörde IRS, sich zu einigen. Die Schweiz habe nur eine Vermittlerposition.
«Bedeutende Zahl»
Laut dem US-Justizdepartement haben die Parteien vereinbart, dass eine Verhandlungslösung eine Klausel beinhalten müsse, mit der die UBS der IRS «eine bedeutende Zahl» von Kontoinhabern zur Verfügung stellen werde. Ein mögliches Szenario skizzierte das «Wall Street Journal». So soll versucht werden, möglichst viele Namen preiszugeben, ohne Schweizer Recht zu brechen. Dies könnte geschehen, wenn man diese Fällen als Steuerbetrug taxiert. Die Zeitung «Sonntag» meldet mit Berufung auf vertrauliche Quellen ein ähnliches Szenario. Danach soll die Definition von Amtshilfe beim Doppelbesteuerungsabkommen so weit gefasst werden, dass auch dann Daten ausgeliefert werden könnten, wenn die konkreten Namen den US-Behörden nicht bekannt sind, solange «Steuerbetrug oder Ähnliches» gegeben sei. So könnte die IRS einige Tausend Namen erhalten, ohne dass Schweizer Gesetze gebrochen würden.
Neben der Motion for Stay sind gestern zwei weitere Dokumente eingereicht worden. Dabei fiel die Antwort des Justizministeriums auf die Frage von Richter Alan Gold unerwartet mild aus. Dieser hatte wissen wollen, was der Staat zu tun gedenke, falls die Schweiz und die UBS sich im Fall einer Verurteilung weigern würden, die Kundennamen auszuliefern. Gold sprach von Zwangsverwaltung und Beschlagnahmung von Vermögen der UBS in den USA - auf solche Aussagen liessen sich die Anwälte des Justizministeriums nicht ein: Es sei «verfrüht», jetzt von einem solchen Szenario auszugehen.
Nicht torpedieren
Möglicherweise wollen die USA die weit vorangeschrittenen Vergleichsverhandlungen nicht mit zu starken Drohungen torpedieren - dennoch wird im Dokument der Druck aufrechterhalten. Das Justizdepartement deutet weitere Geldstrafen an und die Möglichkeit einer neuen, potenziell existenzbedrohlichen Strafklage, falls die UBS die Auflagen der im Februar getroffenen Vereinbarung verletzen sollte.
Im dritten Dokument reagiert das Justizdepartement auf eine Antwort der UBS über die Zulassung gewisser Statements vor Gericht. Die Bank hatte argumentiert, diese Aussagen würden zeigen, dass sie die Bedingungen des Qualified Intermediary Agreements (QIA) nicht verletzt habe, weil fast keine der fraglichen amerikanischen Kunden US-Wertschriften auf ihren Offshore-Konten hatten. Dies sei irrelevant im vorliegenden Fall, erklären die Anwälte der Gegenseite. Steuern nicht zu zahlen, sei illegal, egal, ob die UBS die Konditionen des QIA eingehalten habe oder nicht. Letzteres sei nicht Gegenstand der Verhandlung und lenke nur vom eigentlichen Fall ab. Zudem wirkten die Statements des Gutachters dazu teilweise parteiisch und machten nicht den Eindruck einer neutralen Expertenmeinung.
(Tages-Anzeiger)