16.45 Die Pressekonferenz wird beendet.
16.40 Der Bund sieht seine Aufgabe als erfüllt an, wenn innerhalb dieses Jahres die 4450 Schlussverfügungen der eidgenössischen Steuerbehörden ausgestellt worden sind. Auf die Rekursentscheide des Bundesverwaltungsgerichts hat der Bund keinen Einfluss. Die Amerikaner würden das verstehen, erklärt Bundesrätin Widmer-Schlumpf.
16.37 Laut Bundesrat Merz sind hier zwar keine Namen genannt, dafür aber Kriterien. Wenn klare Kriterien für einen Betrug vorliegen, könne man die Daten übergeben. Die Kriterien ersetzen hier die Namen, weshalb man nicht von einer «Phishing-Expedition» sprechen könne.
16.32 Ein Journalist bezweifelt die Aussage, dass es hier nicht um «Phishing-Expedition» geht. Im Vertrag - den er auf englisch zitiert, steht formuliert, dass Kundendaten ausgehändigt werden sollen, die noch nicht namentlich bekannt sind.
16.29 Auf die Frage, ob hier nicht die Gefahr bestehe, dass das Abkommen andere Länder dazu einlade, ähnliches zu fordern, gesteht Bundesrat Merz das Risiko ein. Doch betont er, dass im Vergleich explizit festgehalten worden sei, dass dieser nur für den vorliegenden Fall gültig ist. Bundesrätin Widmer-Schlumpf ergänzt noch, dass das Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA auch weiter gehe und anders ausgestaltet sei als jene mit anderen Ländern.
16.27 Auf wiederholte Fragen von Journalisten, die sich wundern, dass die UBS nichts an die Kosten des Staates beisteuern müssen, erklärt Bundesrat Merz, dass dafür rechtliche Grundlagen fehlen würden.
16.20 Auf die Frage nach strafrechtichen Folgen für die Bank und Bankverantwortliche antwortet Frau Widmer-Schlumpf, das sei nicht Sache der Schweiz. Ob die USA hier Klagen gegen Einzelne erhebt, wisse sie aber nicht. Mit dem vorliegenden Abkommen habe diese Frage aber nichts zu tun. Die UBS als Bank werde nach dieser Vereinbarung - und wenn sie diese einhält - nicht mehr strafrechtlich belangt.
16.15 Einen Ausstieg des Bundes bei der UBS gibt Merz nicht bekannt. Nur, dass er dies möglichst schnell tun will. Er werde zuvor aber auch die Nationalbank und die Finma konsultieren. Auf die Frage zu Gerüchten, ob hier ein chinesischer Investor als Käufer in Frage komme, nimmt Merz nicht Stellung. Vor Börsenschluss wolle man sowieso dazu nicht kommunizieren und auch keine Ankündigung machen.
16.14 Die Kosten des gesamten Verfahrens schätzt Bundesrat Merz auf 40 Millionen Franken. Eine Verpflichtung der UBS bestehe aber nicht. Bundesrat Merz will aber hier ein Auge drauf halten, umsomehr als die UBS selbst schon Entgegenkommen signalisiert hat.
16.11 Andere Banken können laut Widmer-Schlumpf nur von einer ähnlichen Entwicklung wie die UBS erfasst werden, wenn sie wie die UBS die Kriterien erfüllen, wie der Steuerbetrug abgewickelt wurde. Der Bundesrat geht nicht davon aus, dass sich das bei anderen Banken zeigt.
16.09 Der Bundesrat weiss nicht, wie viele Kunden sich bereits selber gemeldet haben. Ende Jahr wird er es erfahren, wie Widmer-Schlumpf erklärt.
16.07 Die konkreten Kriterien für die Herausgabe bleiben laut Bundesrätin Widmer-Schlumpf noch 90 Tage geheim. Das soll die Steuersünder in den USA bis zum Ablauf der Teilamnestie im Ungewissen halten und zur weiteren Selbstdeklaration motivieren. Entsprechend diesen Kriterien ist man auf die Zahl von 4450 Kunden gekommen.
16.05 Die Fragerunde der Journalisten ist eröffnet.
16:00 Aussenministerin Calmy-Rey erklärt die Bedeutung, die eine aktive Aussenpolitik in diesem Fall gespielt hat und dass sich gezeigt habe, wie wichtig eine solche für die Schweiz ist.
15.56 Noch einmal betont Merz, dass das Abkommen nur für die UBS Gültigkeit hat. Ausserdem habe der Bundesrat noch nie für ein einzelnes Unternehmen ein ähnlich grosses Engagement gezeigt. Der Bundesrat erwarte nun - als Minimum - dass sich alle Finanzintermediäre an die Gesetze halten.
15.55 Ab Mitte September wird die UBS bereits die ersten Dokumente zu Kunden ausliefern.
15.54 Die Steuerverwaltung wird erst die Fakten der Kunden von der UBS verlangen, darauf erfolgt eine Verfügung. Auf diese können die Kunden Rekurs beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Das Gericht wird endgültig entscheiden, nicht die Steuerverwaltung.
15.52 Die Kosten des Verfahrens könne man noch nicht beziffern, doch grundsätzlich gelte, dass dies ja eine staatliche Aufgabe sei (womit angedeutet ist, dass er die Kosten auch tragen wird).
15.50 Er erklärt die Zusammensetzung der Projektorganisation, die aus erfahrenen Juristen bestehen wird.
15.48 Bundesrat Merz spricht jetzt.
15.47 Eine Unsicherheit besteht ausserdem darüber, ob das Bundesverwaltungsgericht (die Rekursinstanz für die US-Bankenkunden) das Doppelbesteuerungabkommen mit den USA ebenso auslegt, dass der Deal so abgewickelt kann.
15.45 Bundesrätin Widmer-Schlumpf sieht die Umsetzung als sehr anspruchsvoll, und sie hält es trotz der Schaffung der Projektorganisation nicht für gesichert, dass die vereinbarte Frist von einem Jahr wirklich eingehalten werden kann. Doch sie ist zuversichtlich.
15.40 Die UBS wird 4450 Kundendaten innert eines Jahres herausgeben. Für den Übergabeprozess wird eine Projektgruppe geschaffen. Geltendes Recht bleibt gewahrt, ebenso der individuelle Rechtsschutz. Die Kunden haben damit das Recht, die Schlussverfügung der Steuerverwaltung anzufechten. Das Ergebnis ist kein Präjudiz für andere ähnlich gelagerte Fälle. Der Fall beschränkt sich nur auf den vorliegenden Fall der UBS.
15.35 Eveline Widmer-Schlumpf bedankt sich bei den Verhandlungsdelegationen und erklärt noch einmal, was auf dem Spiel stand. Insbesondere, dass die Schweiz bei einem Gerichtsverfahren gegen die UBS die Herausgabe mittels einer «Blocking Order» verhindert hätte. Dies hätte aber die Beziehung zu den USA verschärft.
15.30 Der Sprecher begrüsste die anwesenden Bundesräte und Spitzenbeamten.
Laut einer Agenturmeldung soll die UBS 4000 Kundendaten mutmasslicher Steuerbetrüger herausgeben. Die Agentur beruft sich dabei auf US-Offizielle. Weiter heisst es in dem Bericht, die USA würden dafür ein neues Amtshilfegesuch an die Schweiz übermitteln und dafür auf die Durchsetzung der Zivilklage verzichten. Dazu beruft sich die Agentur auf die beteiligten eidgenössischen Departemente. Der Vergleich zwischen den beteiligten Parteien sei mittlerweile unterzeichnet worden.
An der Pressekonferenz des Bundes werden die Details zum Vergleich zwischen der UBS und den Steuerbehörden erwartet. In diesen Verhandlungen hat sich auch der Bund engagiert. Im Vorfeld wurde erst die Einigung selbst bekannt gegeben, zum Inhalt selbst wurde bisher nur spekuliert.
Am meisten interessiert, ob die getroffene Lösung die schweizerische Rechtsordnung nicht allzu stark strapaziert. Denn die Erwartung geht im Vorfeld dahin, dass die UBS um die 5000 Kundendaten ausliefern wird. Dazu soll gemäss den Gerüchten der ordentliche Weg einer Amtshilfe gewählt werden. Doch stellt sich die Frage, wie bei deren Abwicklung der Bund den Wünschen der Amerikaner nach einer speditiven Abwicklung und zugesicherten Daten entgegenkommen wird.
( Tagesanzeiger.ch/Newsnet )