«US-Kunden können nun den Bundesrat einklagen»

Von Andreas Valda . Aktualisiert am 20.02.2009
Das Vorgehen von Landesregierung und Finanzmarktaufsicht sei nicht begreiflich, sagt der Berner Rechtsprofessor Peter V. Kunz*.

Herr Kunz, ist der Vergleich zwischen den USA, der UBS und der Schweiz ein Befreiungsschlag?
Die Finanzmarktaufsicht (Finma) bewegt sich auf rechtlich sehr dünnem Eis, was die Aufhebung des Bankgeheimnisses betrifft. Ich kann mir vorstellen, dass die betroffenen Kunden sich jetzt überlegen, gegen den Bundesrat und die Finma vorzugehen. Sie können eine Strafanzeige wegen wirtschaftlichen Nachrichtendienstes für einen fremden Staat einreichen - das ist relativ offensichtlich. Aber sie können auch zivilrechtliche Klagen auslösen.

In Form von Sammelklagen?
Wenn ein Kunde in den USA in ein Strafverfahren hineinläuft und sein Vermögen Schaden nimmt, dann kann er gegen die UBS vorgehen. Gerade bei den klagefreudigen Amerikanern müssen der Bundesrat und die Finma damit rechnen, in einen Prozess verwickelt zu werden. Insofern ist für mich das Vorgehen nicht nachvollziehbar. Was mich wirklich stört, ist, dass keine Globallösung erzielt wurde. Da ist ein Vertrag mit zwei Behörden geschlossen worden, der Börsenaufsicht und der Justizbehörde. Aber die schärfste Partei in dieser Sache hat gar nicht zugestimmt: die US-Steuerbehörde IRS. Die UBS ist nicht geschützt vor weiteren Klagen.

Sie sagen, die US-Steuerbehörde habe dem bewusst nicht zugestimmt?
Die US-Steuerbehörde IRS hatte im Gegensatz zur Börsenaufsicht SEC keine Eile, einem Vergleich zuzustimmen. Das IRS sagte sich wohl, «um so besser. So können wir allenfalls weiter gegen die UBS vorgehen». Es ist davon auszugehen, dass die Behörde es macht. Einerseits wird es Nachsteuern geben, aber auch Strafsteuern und wohl auch Bussen für Personen wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Das IRS wird also nicht nur gegen Kunden vorgehen, sondern auch gegen Bankangestellte.

Wie stark wird der Vergleich das Geschäft der UBS beeinträchtigen? Die Rede ist von weiteren 19 000 Kundendossiers, die laut den USA ähnlich gelagert sind.
Klar ist, dass weitere kommen. Soweit ich es sehe, ist dieser Fall selbst für die USA aussergewöhnlich, nämlich dass ein Staat eine Grossbank praktisch dazu nötigt, Steuerdaten herauszugeben.

Kann der Schweizer Bankenplatz aufatmen?
Ich bin mir nicht sicher, ob die Finma den Banken wirklich einen Gefallen getan hat. Vielleicht kurzfristig der UBS, aber mittelfristig weder der UBS noch den anderen Banken. Allen droht die Gefahr, dass ausländische Kunden den Schweizer Banken nicht mehr vertrauen und jetzt tatsächlich ihre Gelder ins Ausland verschieben. Weiter wird dieses Vorgehen einen Dammbruch im Steuerstreit mit der EU zur Folge haben. Es gibt keinen Grund, warum Länder wie Deutschland nicht ebenso vorgehen sollten. Insofern kann von einem Spezialfall USA nicht die Rede sein.

Welche Alternativen haben Kunden?
Sie können ihre Gelder nach Luxemburg transferieren. Oder auch auf die Kanalinseln wie Guernsey. Diese Inseln haben keine Doppelbesteuerungsabkommen, die sie zur Amtshilfe zwingen.

* Peter V. Kunz ist Professor für Wirtschaftsrecht an der Uni Bern. Das Gespräch wurde gestern geführt, bevor bekannt wurde, dass mit einer weiteren Klage die Einsicht in 52 000 UBS-Kundendossiers verlangt wird.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 20.02.2009, 06:36 Uhr

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