Finanzkrise: Schweizer Meinungen zur Staatsgarantie

Aktualisiert am 07.10.2008
In der Schweiz schützt der Staat Spargelder nach wie vor nicht vor Pleiten. Ökonomen warnen vor vorschnellen Handlungen, die Politiker beraten sich.

Die EU diskutiert in diesen Stunden in Brüssel, ob sie die Staatsgarantien auf Spargeldern auf 100 Prozent erhöhen und auf alle Länder ausdehnen will.

In der Schweiz sind nur Einlagen bis zu 30'000 Franken abgesichert - und das nicht durch den Staat, sondern gmeinschaftlich durch die Banken. Sie haben sich in einem Verein zusammengeschlossen, in dem alle Banken einer eventuell bedrohten Bank helfen. Ausgenommen sind die Kantonalbanken: Hier schützen die Kantone die Spargelder.

Politiker fordern Staatsschutz

Die SP und die Grünen haben darum eine Sondersession zur Finanzkrise gefordert. Die Einlagensicherung soll dabei ein wichtiges Thema sein. Auch eine CVP-Motion fordert einen auf europäisches Niveau erhöhten Staatsschutz. 50 Parlamentarier haben die Motion unterzeichnet. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf sagte, die Einlagensicherung werde «sicherlich überprüft».

Ökonomen warnen derweil vor Schnellschüssen. Der Schutz der Spargelder müsse heraufgesetzt werden, sagt Manuel Ammann, Professor für Finanzwirtschaft an der Universität St. Gallen. Dennoch seien Schnellschüsse auch in der jetzigen Situation nicht angebracht, wie er gegenüber der Nachrichtenagentur SDA sagte. Staatsgarantien, wie sie unter anderem Deutschland und Irland angekündigt haben, würden falsche Anreize setzen.

Kein Bankenrisiko für Steuerzahler

Ausserdem stelle sich die Frage, wie lange die nun ausgesprochenen Garantien gelten sollen. «Es besteht die Gefahr, dass die Garantien nicht mehr glaubwürdig rückgängig gemacht werden können und die Steuerzahler inskünftig das Risiko der Banken zu tragen haben», so Ammann.

Anderer Meinung als Ammann ist Hans Geiger, Experte für Schweizer Banken. Der emeritierte Professor der Universität Zürich hält einen Einlagenschutz von 30'000 Franken zwar auch für «eher niedrig». Eine Erhöhung sei aber dennoch nicht angebracht, da dies die Banken teuer zu stehen käme und die Solidarität unter den Banken belaste. Um das Risiko zu senken, empfiehlt Geiger den Bankkunden, ihre Bankguthaben auf verschiedene Institute zu verteilen.

Aktiendepots sind nicht betroffen

Kein Problem stellt der relativ tiefe Einlagenschutz in der Schweiz für jene Bankkunden dar, welche bei einer Schweizer Bank ein Wertschriftendepot halten. Denn Aktien und Obligationen werden bei der Liquidation einer Bank als Kundeneigentum betrachtet.

Sie werden daher abgesondert und fliessen anders als Sparguthaben nicht in die Konkursmasse ein. Dadurch könnte es solchen Kunden eigentlich egal sein, wenn ihre Bank in Schlingern gerät. Dafür tragen sie das Risiko, dass etwa ihre Aktien an der Börse an Wert einbüssen.

(oku)

Erstellt: 07.10.2008, 09:20 Uhr

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