Die faulsten Ausreden von Schwarzfahrern

Von Roger Keller . Aktualisiert am 16.04.2009
Wer ohne Billett in der S-Bahn, im Tram oder im Bus erwischt wird, ärgert sich. Einige derart, dass sie in die Tasten greifen und bei SBB oder VBZ reklamieren.
Bild: WireImage

«Mein Dackel ist nicht höher als 30 Zentimeter, hockt im Tram unter meinem Sessel und nimmt niemandem Platz weg. Dennoch soll ich für ihn ein Billett lösen, während ein Kinderwagen gratis ist. Das ist doch einfach ungerecht.» So himmelschreiend und unverständlich diese Ungerechtigkeit ist – der Dame bleibt nichts anderes, als sich damit abzufinden, denn so wollen es die Tarifbestimmungen. Gratis reisen im öffentlichen Verkehr nur Hunde, Katzen und andere zahme Kleintiere, die in Taschen, Körben oder andern Behältern als Handgepäck mitgeführt werden können. Das mit den 30 Zentimetern war früher – bis man merkte, dass es zu weit geht, wenn das Kontrollpersonal erst die Schulterhöhe von Tieren vermessen muss, bevor es eine Strafgebühr einfordern kann.

Tierliebe hat im öffentlichen Verkehr nicht nur Grenzen, sondern macht offenbar auch vergesslich, wie dem Brief einer anderen Passagierin zu entnehmen ist, die kein Billett hatte: «Am Freitag habe ich bei einem Aargauer Züchter Meerschweinchen geholt, aber ich habe halt an meine Tierli gedacht. Der Kontrolleur könnte Ihnen bestätigen, dass ich einen Karton mit Meerschweinchen dabei hatte.»

Die Vaterschaft schützt auch nicht

«Infolge annähernder Vaterschaft (18. Juli) habe ich es versäumt, das Abo rechtzeitig zu zeigen.» Diese Erklärung hat bei den SBB ebenfalls nicht für einen Bussenerlass gereicht. Auch verletzte oder erkrankte Passagiere machen immer wieder geltend, sie hätten kein Billett lösen können, wenn sie vom Spital kommen oder dorthin müssen. Diese Ausrede gilt aber laut VBZ auch dann nicht, wenn zum Beispiel ein Arm im Gips ist.

Eine Bussenfalle ist die 1. Klasse der S-Bahn. Ein Mann umschrieb sein Malheur so: «Gegenüber mir wahr gleich der erst Klassen-Abteil, der mir schlussendlich als eine teuflische Verführung herausstellte. Ich mit meiner Neugier konnte es nicht sein lassen. Das war ein fatahler Fehler.»

Lieber ins Gefängnis

«Am liebsten wäre mir natürlich, keine Busse zu zahlen. Am zweitliebsten hätte ich gerne zwei Tage Gefängnis, damit ich wieder einmal ausschlafen kann», schrieb ein anderer Fahrgast den SBB, dem sie ebenfalls nicht entgegenkommen konnten.

«Zone 10 berechtigt zur Fahrt in mindestens 10 Zonen.» Mit dieser Deutung des Zonentarifs versuchte ein deutscher Passagier seine Fahrt von Zürich nach Rapperswil ohne gültiges Ticket zu rechtfertigen. Erfolglos selbstverständlich.

«Ich bin mit dem Bus 751 von Stettbach nach Fluntern gefahren, beides innerhalb der Zone 10. Weil ich die Zone 21 nicht gelöst hatte, musste ich eine Busse bezahlen. Das soll einer verstehen.» Schwer verständlich, aber richtig, weil der Bus eine kurze Schlaufe über Dübendorfer Gebiet macht. Ironie des Schicksals: Hätte der Fahrgast den umständlicheren Weg mit der S-Bahn nach Stadelhofen und von dort mit dem Tram nach Fluntern genommen, wäre ihm die Busse erspart geblieben.

Eine Brille für den Kondukteur

Wer schwarz fährt und wer nicht, ist in der Tat nicht immer ganz klar. Etwa bei jener Dame, die von Pontresina nach Winterthur reiste und im Winterthurer Hauptbahnhof den Anschlusszug nach Winterthur-Töss nahm. Diese zwei Kilometer kosteten sie 80 Franken, weil auf dem Billett nicht Winterthur-Töss, sondern nur Winterthur stand. Und das, obwohl das Ticket nach Winterthur-Töss nicht mehr gekostet hätte als jenes nach Winterthur. Immerhin: In diesem Fall erliessen die SBB die Hälfte des Taxzuschlags.

Und zu guter Letzt erhalten die SBB auch immer wieder Tipps: «Von den 80 Franken, die Sie von mir erhalten, können sie dem Kontrolleur gerne eine Brille oder Kontaktlinsen finanzieren, da er schielt.»

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 15.04.2009, 22:48 Uhr

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