In der Bevölkerung wird aber regelmässig ein Aufschrei der Empörung laut, wenn die SBB an einer Station den Schalter ersatzlos schliessen. Seit 2003 war dies in Seebach der Fall, in Henggart, Hettlingen, Pfungen-Neftenbach, Töss, Wülflingen, Marthalen, Embrach-Rorbas, Wollishofen, Rüschlikon, Buchs-Dällikon, Otelfingen und Urdorf. Als bekannt wurde, dass auch in Eglisau der Rollladen unten bleibt, wurden die Kantonsräte Matthias Hauser (SVP, Hüntwangen) und Hans Meier (GLP, Glattfelden) aktiv. Sie haben den Regierungsrat gefragt, ob ihre Informationen stimmten, dass es einen Vertrag des Zürcher Verkehrsverbundes (ZVV) mit den SBB gebe, in dem aufgeführt sei, welche Stationen bedient bleiben müssten. Und weshalb dieser Vertrag geheim sein solle.
Eine Minderheit der Bahnhöfe bleibt sicher besetzt
Der Regierungsrat bestätigt nun die Informationen und legt die Namen der Stationen offen. Fazit: Nur 44 von 133 SBB-Bahnhöfen im engeren ZVV-Gebiet bleiben sicher besetzt. Die Listen basieren laut Regierung auf einem Konzept, in das auch andere ZVV-Transportunternehmen eingebunden sind. Mit dem 2003 abgeschlossenen Vertrag habe der ZVV mehr herausgeholt, als in der übrigen Schweiz üblich sei; dort bestimmen die SBB nach Anhörung der Kantone laut Transportgesetz allein, wenn sie das Personal von einer Station abziehen wollen.
Bei den Bahnhöfen ohne garantierten Schalterservice (Liste C) handle es sich um solche, auf denen die SBB den bahndienstlich nicht notwendigen Personaleinsatz nicht wirtschaftlich betreiben könnten, schreibt die Regierung. Nach Möglichkeit würden Lösungen mit Partnern gesucht, oder die Gemeinden könnten sich finanziell engagieren, wie dies Dachsen 2001 versuchte – allerdings erfolglos.
(Tages-Anzeiger)