Bauten rund um das Uetliberg-Hotel: Erneut ein Fall für die Richter. TA
Der Beschluss der kantonalen Baudirektion Zürich ist eindeutig: Der Wintergarten, dessen Aussenbeleuchtung und Fluchtsteg sowie die Verglasung des Rondells des Hotels auf dem Uetliberg müssen weg. Innert drei Monaten müsse die zuständige Baubehörde von Stallikon die Verfügung durchsetzen, teilte die Baudirektion weiter mit.
So weit wird es vorerst nicht kommen: «Uns bleibt nichts anderes übrig, als gegen den Entscheid zu rekurrieren», sagt Bettina Buess, Leiterin Marketing und Mediensprecherin des Hotels Uto Kulm. Sie gebe zu, dass man auch Fehler gemacht habe. Der Entscheid sei aber äusserst schmerzhaft; ein Abbruch komme überhaupt nicht in Frage. «Die Konsequenzen, auch bezüglich der Arbeitsplätze, wären zu gross», sagt Buess.
Erneut vor dem Verwaltungsgericht
Fry hat nach dem Erhalt der Abbruch-Verfügung 30 Tage Zeit, um dagegen Rekurs zu erheben. Danach muss sich das Verwaltungsgericht erneut mit dem Fall befassen. Das Gericht hatte die Baudirektion im Januar aufgefordert, das sistierte Baubewilligungsverfahren wieder aufzunehmen. Dies führte zum nun verfügten Abriss-Entscheid.
Mit der Einsprache hat das Verwaltungsgericht offenbar gerechnet. Den Entscheid zur Wiederaufnahme des Baubewilligungsverfahrens begründet das Gericht damit, dass Fry in seinen rechtlichen Möglichkeiten nicht tangiert werde - sprich Einsprache erheben kann.
«Sistierung naheliegender als Abriss»
Das Hin und Her nahm seinen Anfang, als die nachträglichen Baugesuche sistiert wurden. «Dieses Vorgehen hatte man damals als naheliegender betrachtete, als wenn Fry seine Bauten hätte abreissen müssen, nur um sie kurze Zeit später möglicherweise wieder aufzubauen», sagt Kantonsplaner Christian Gabathuler von der Baudirektion.
Grund für die Sistierung war das laufende Verfahren für einen Richt- und Gestaltungsplan. «Dieses Planungsverfahren haben wir angestrebt, damit die Öffentlichkeit über den Uto Kulm bestimmen kann», sagt Gabathuler.
Bis der Richtplan vom Kantonsrat festgesetzt wird, dauert es voraussichtlich bis nach den Sommerferien. Erst wenn dieser in Kraft tritt, wird der Gestaltungsplan festgelegt. Dagegen kann jedoch Rekurs erhoben werden. Deshalb lässt sich nicht sagen, wann das Verfahren abgeschlossen ist. Offen bleibt daher auch, ob der Rekurs gegen den Abriss am Ende hinfällig wird oder die Bauten schliesslich doch verschwinden müssen.
( Tagesanzeiger.ch/Newsnet )