Bianca B. vor dem Geschworenengericht. Die 36-Jährige wurde des mehrfachen Mordes verurteilt. Linda Graedel
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Bianca B., die Mutter und mutmassliche Mörderin der beiden siebenjährigen Zwillinge, die in der Nacht auf Heiligabend schlafend in ihren Betten erstickt wurden, wirkt ruhig und gefasst. Bei der Befragung, mit welcher der Prozess begonnen hat, beharrt sie weiterhin darauf, dass sie die Tat nicht begangen hat. «Ich habe die Kinder nicht umgebracht, ich könnte das nie tun», sagte sie am Mittwoch kurz vor der Sitzungspause aus.
Die heute 36-Jährige hält weiterhin ihren Mann für den Täter. Ihren Verdacht begründet sie damit, dass sie damals zwei Affären gehabt habe, von denen ihr Mann gewusst hat. Mit der Tötung der Zwillinge wollte er sie dafür bestrafen, glaubt die Angeklagte Bianca B. Möglich sei auch, dass er keine Alimente habe zahlen wollen. «Für ihn kam immer zuerst das Geld, erst dann die Familie.»
Schon länger habe sie sich von ihrem Mann (den sie nur als «Herr B.» bezeichnete) trennen wollen, sei aber wegen den Kindern immer geblieben. Mit ihren Sexualpartnern habe sie nie eine gemeinsame Zukunft geplant. «Ich habe nur die Aufmerksamkeit gesucht», beteuert sie weiter, «der Sex stand nicht im Vordergrund».
Mutter der Angeklagten war meist nicht da
Auch zu ihrem persönlichen Leben wurde die 36-Jährige befragt. Aufgewachsen war sie in einem Tiroler Dorf mit einem gewalttätigen Alkoholiker als Vater und einer machtlosen, meist wegen Arbeit abwesenden Mutter.
Mit 22 Jahren heiratete sie einen Schweizer und liess ihre Familie in Österreich zurück. Die Angeklagte hat keinen Beruf erlernt. Sie war Mutter und Hausfrau und half ihrem Mann in dessen Kleinbetrieb. Abwechslung gab es nach ihren Schilderungen kaum in ihrem Leben. Die Angeklagte erschien am Mittwochmorgen in einer roten Kapuzenjacke, einem weissen T-Shirt und Jeans - eine einfache junge «Frau von nebenan».
Nichts an ihrem Erscheinen und Auftreten liess erahnen, um welch tragische Tat es beim Prozess geht. Sie gab ruhig und klar Antwort Auf die Fragen von Gerichtspräsident Pierre Martin gab sie ruhig und klar Antwort. Einzig, als sie schilderte, wie sie ihre Tochter mit einem Kissen über dem Gesicht aufgefunden hat, brach sie in Tränen aus.
Widersprüchliche Angaben
Dem Gericht gab sie Auskunft darüber, dass sie 1999 ein Kind geboren hatte – das wenige Wochen später an plötzlichem Kindstod gestorben ist. Daraufhin habe sie stark zugenommen – zwischenzeitlich wog sie über 100 Kilogramm. Als die Zwillinge schliesslich geboren wurden, sei sie eine «sehr vorsichtige Mutter gewesen». Sie habe die Kinder kaum je alleine draussen spielen lassen, Freunde durften die Zwillinge nur selten zum Spielen nach Hause bringen. Bei jeder noch so kleinen Krankheit wurden die Kinder zum Arzt gebracht.
Während der Einvernahmen äusserte sich die Angeklagte widersprüchlich über die Tatnacht. Nachdem sie am Anfang noch ausschloss, ihre Kinder umgebracht zu haben, gab sie einige Monate später zu Protokoll, sie könne das nicht ausschliessen. Heute ist sie sich ihrer Unschuld wieder sicher. Was bei der Frau Erlebtes, Geträumtes und allenfalls nachträglich Erfundenes ist, kann von den Zuhörenden schlecht auseinandergehalten werden.
Laut Anklageschrift tötete die Mutter die beiden Zwillinge, indem sie mit einem weichen Gegenstand, einem Kissen oder einer Decke während einigen Minuten «mit massiver Gewalt auf den Oberkörper, den Hals und die Atemwege der Kinder drückte». Nach der Tat fingierte die Mutter einen Einbruch. Sie öffnete das Wohnzimmerfenster und warf in den Kinderzimmern Kleider auf den Boden. Der Richter hielt jedoch fest, dass keinerlei Indizien auf einen Einbruch hindeuten. Die Angeklagte nahm dies zur Kenntnis.
«Jetzt möchte ich wissen, was damals wirklich passiert ist»
Der Mordprozess wird aufgrund beschränkter Platzverhältnisse im Obergericht per Videoschaltung auf Grossleinwand in einen Saal im Zürcher Hallenstadion übertragen. Der Raum bietet Platz für rund 100 Personen und war etwa zur Hälfte belegt.
Unter den Anwesenden ist auch ein ehemaliger Nachbar der Familie. «Der Fall hat mich damals ausserordentlich betroffen gemacht», erklärt er gegenüber Tagesanzeiger.ch/Newsnet. «Jetzt möchte ich wissen, was damals wirklich passiert ist und wie die Verhandlung verläuft.»
DNA unter den Nägeln
Die Zuhörer lauschten der Verhandlung aufmerksam. Ein Raunen ging durch die Reihen, als Bianca B. über eine Serie von Diebstählen in ihrem unmittelbaren Umfeld sprach. 1995 wurden Verwandten und Bekannten von B. Kreditkarten gestohlen und damit Bargeld bezogen. Bei einem Fall, in dem Videoaufnahmen sie als Täterin identifizierte, gestand sie. Alle anderen Fälle bezeichnete sie als «zufällige Anhäufung».
Eine Erklärung blieb die Frau auch schuldig, als sie der Richter auf Ungereimtheiten in der Schilderung der Tatnacht aufmerksam machte. Dass Spuren von Mutter und Tochter im Bad aufgefunden wurden oder unter den Nägeln des ermordeten Sohnes DNA der Mutter nachgewiesen werden konnte, trägt nicht zur Entlastung der Angeklagten bei.
Staatsanwalt Markus Oertle klagt auf mehrfachen Mord. Einen Strafantrag will er erst nach den Befragungen im Geschworenengericht stellen. Die Plädoyers der Parteien sind auf den 23. März vorgesehen. Das Urteil wird voraussichtlich am 26. März eröffnet.
Tagesanzeiger.ch/Newsnet wird Sie während des Prozesses auf dem Laufenden halten.
(cal/fsc/tif/sda/sda)