Anwalt hat 30 Pornobilder als Beweis

Von Stefan Häne, Daniel Schneebeli . Aktualisiert am 06.05.2010
Ueli Vogel-Etienne hält das Dossier weiterhin zurück, das die Missstände im Migrationsamt belegen soll. Kantonale Angestellte dürfen nicht auf Pornoseiten surfen. Trotz Sicherungssystem ist ein Missbrauch möglich.
Schaad

In der Affäre um die mutmasslichen Missstände auf dem Zürcher Migrationsamt bleiben die Beweise vorderhand unter Verschluss. Rechtsanwalt Ueli Vogel-Etienne betonte gestern gegenüber dem «Tages-Anzeiger», er werde das umfangreiche Dossier mit den Beweisen weder an den angeschuldigten Chef des Migrationsamtes, Adrian Baumann, noch an Sicherheitsdirektor Hans Hollenstein (CVP) aushändigen. «Diese beiden sind Partei.» Vogel-Etienne will warten, bis Hollenstein die unabhängige Drittperson bestimmt hat, und die Unterlagen dieser Person «unverzüglich» übergeben.

Er bekräftigte zudem, er könne seine allgemein gehaltenen Anschuldigungen gegen Vorgesetzte des Migrationamtes belegen. Unter anderem habe er rund 30 ausgedruckte Pornobilder – mit Absender- und Empfängeradresse. Er liess durchblicken, dass er Ausdrucke aus dem internen Absenzenkontrollsystem besitze. Sie zeigen angeblich, dass die Arbeitszeiten im Amt nicht eingehalten werden. Vogel–Etienne vertritt die Interessen von mehreren Mitarbeitern des Amtes, welche die «Missstände» nicht weiter hinnehmen wollen. Der Anwalt bestätigte zudem den Eingang eines Briefes von Hans Hollenstein. Darin wird unter anderem die Herausgabe der Fakten verlangt. Keine Antwort habe er hingegen von Adrian Baumann erhalten, was Vogel-Etienne eigentlich erwartet hätte. Immerhin habe er ihm im persönlichen Schreiben die Frage gestellt, ob er von den Missständen gewusst und was er dagegen unternommen habe.

Seitens der Sicherheitsdirektion zeigte sich gestern Sprecherin Jolanda van de Graaf irritiert darüber, dass man von Vogel-Etienne noch nichts gehört habe. Allerdings sei es akzeptabel, wenn er die Akten der Drittperson übergebe, welche die Affäre im Auftrag der Sicherheitsdirektion durchleuchten soll.

Präventiv überwachen verboten

Die Affäre wirft die Frage auf, wie die kantonale Verwaltung mit ihren rund 40'000 Mitarbeitenden den Umgang mit pornografischen und anderen problematischen Internetseiten handhabt. «Grundsätzlich setzen wir auf Eigenverantwortung», sagt Hans Schibli, Generalsekretär in der Finanzdirektion.

Geregelt ist die private Nutzung des Internets durch eine Verordnung, die jeder Angestellte beim Stellenantritt unterschreiben muss. Die Teilnahme an «interaktiven Medien» ist darin untersagt. Die Angestellten dürfen Pornoseiten weder anwählen noch nutzen; dasselbe gilt für Seiten mit rassistischem, sexistischem oder gewaltverherrlichendem Inhalt. Als zusätzliche Sicherung fungiert die Technik: Zahlreiche Internetseiten lassen sich schon gar nicht öffnen. Die Sperre wird aktiviert beim Gebrauch von Schlüsselbegriffen wie «Porno» oder «Sex». Dass sich über Tarnwörter wie beispielsweise «Schneehäschen» gleichwohl Lücken auftun können, lässt sich laut Schibli «nie ganz» ausschliessen. Das Internet sei eine lebendige Materie, eine hundertprozentige Sicherung existiere nicht. Technisch möglich ist es, die aufgerufenen Seiten rückwirkend zu überprüfen und so den Nutzer ausfindig zu machen. Allerdings ist es von Gesetzes wegen untersagt, Mitarbeiter präventiv zu überwachen. «Wenn wir einen solchen Schritt erwägen, müssen wir es dem betroffenen Mitarbeiter mitteilen», sagt Gregor Messerli, Chef des kantonalen Personalamts. Dass die Überwachung damit zur Alibiübung zu verkommen droht, liegt auf der Hand.

Trick: Bilder auf CD brennen

Wird ein Mitarbeiter beim Pornokonsum erwischt, droht ihm im Extremfall die fristlose Kündigung. Abhängig ist die Härte der Sanktion von verschiedenen Faktoren. Beispielsweise stellt sich die Frage, wie hart die Pornografie ist, die der Betreffende konsumiert hat, ob er Bilder verbreitet und andere damit sexuell belästigt. Ob in der kantonalen Verwaltung Mitarbeiter deswegen belangt wurden, kann Messerli nicht sagen, da die einzelnen Direktionen für die Behandlung von etwaigen Vergehen zuständig seien und deshalb die entsprechenden Daten nicht zentral vorlägen. Denkbar ist, dass ein Angestellter Pornobilder zu Hause auf eine CD brennt und diese ins Büro mitbringt, dort auf den Computer lädt und per Mail verschickt. Für solche Fälle gibt es kein Sicherungssystem.

Auf welchem Weg – und ob überhaupt – Teamchefs im Migrationsamt während Jahren pornografische Bilder versandt haben, ist offen. Neue Fakten könnten heute ans Licht kommen. Dann wird Adrian Baumann bei seinem Chef Hollenstein Bericht erstatten müssen. Morgen will Hollenstein die Öffentlichkeit über allfällige Massnahmen und das weitere Vorgehen informieren.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 06.05.2010, 04:00 Uhr

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