Bettler, Diebe und Trinker werden aus HB vertrieben

Von Simon Eppenberger . Aktualisiert am 16.09.2009
Praktisch jede Woche verbietet die SBB unliebsamen Gästen den Aufenthalt im HB Zürich. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.
Hauptbahnhof Zürich: Fast jede Woche spricht die SBB ein Arealverbot aus. TA

Nachdem auf dem Bahnhof Stäfa eine Gruppe von Alkoholikern über Monate für Verunsicherung, Lärm und Dreck gesorgt hatte, verbot die SBB den Männern den Aufenthalt auf dem Areal. «Solche Verbote werden extrem selten erteilt», sagt SBB-Sprecher Daniele Pallecchi auf Anfrage von Tagesanzeiger.ch.

Der Bahnhofspolizei sind im Kanton neben Stäfa derzeit keine aktuellen Fälle bekannt – ausser im Hauptbahnhof Zürich. «Mit drei bis vier Verboten pro Monat bildet der die grosse Ausnahme», sagt Pallecchi. Davon betroffen sind vorwiegend Bettler, Diebe, Alkoholiker oder sehr aggressiv auftretende Personen. «Ein Bahnhofsverbot wird auch erteilt, wenn beispielsweise jemand dreimal sehr negativ auffällt, etwa durch Trunkenheit», sagt Pallecchi.

Auf den Zug darf man trotzdem

Die zahlreichen Bahnhofsverbote am HB sind laut SBB mit der grossen Zahl an Zugreisenden zu erklären. Rund 350'000 Personen nutzen jeden Tag den grössten Bahnhof der Schweiz. Wer ein Arealverbot erhält, darf den Bahnhof trotzdem weiter benutzen, sagt Pallecchi. Bedingung ist jedoch, dass der Betroffene nicht rumlungert, sondern sich nur für die Zugsreise oder einen Einkauf auf dem Gelände aufhält.

Wer sich nicht an ein Verbot hält, risikiert eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Kontrolliert werden die Bahnhofsverbote von der Bahnpolizei und anderem Sicherheitspersonal.

( Tagesanzeiger.ch/Newsnet )

Erstellt: 16.09.2009, 11:30 Uhr

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