Morgen Dienstag sind die Plädoyers der Rekursparteien geplant. Am Montag der kommenden Woche soll dann eine Sachverhalts-Debatte geführt werden – vor den Plädoyers der Flughafen Zürich AG, des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (Bazl), des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek), der Flugsicherung Skyguide und des Luftfahrtunternehmens Swiss.
Das Bundesverwaltungsgericht führt die Verhandlung aus Platzgründen nicht in den Gerichtsräumlichkeiten, sondern im Theatersaal des Berner Hotels «National» durch.
Weiterer Meilenstein im Fluglärmstreit
Die öffentliche Verhandlung stellt einen weiteren Meilenstein im jahrelangen Streit um die Südanflüge auf den Flughafen dar. Die Beschwerdeführer – darunter zahlreiche Gemeinden, Städte und Kantone, der Landkreis Waldshut sowie der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) – hatten unter anderem gegen die vom Bazl im Juni 2003 und im März 2005 erlassenen Verfügungen zum Betriebsreglement Rekurs eingereicht.
Nach der Ablehnung des Staatsvertrages mit Deutschland wurden die Anflugmöglichkeiten über Süddeutschland von deutscher Seite einseitig eingeschränkt. Um den Flugbetrieb aufrechterhalten zu können, genehmigte das Bazl entsprechende provisorische Änderungen des Betriebreglements. Zudem bewilligte das Uvek die Projekte für ein Instrumentenlandesystem sowie die Anflugbefeuerung für die von Süden her angesteuerte Landepiste. Im März 2005 bewilligte das Bazl das vorläufige Betriebsreglement.
Ebenfalls rekurriert wird gegen den im September 2007 genehmigten Bau von Schnellabrollwegen ab den Pisten 28 und 34, die die Landekapazitäten für Anflüge aus Osten und Süden erhöhen sollen.
(tif/ap)