Eltern dürfen nicht lange Lehrer spielen

Aktualisiert am 08.01.2010
Eltern dürfen ihre Kinder nicht über längere Zeit unterrichten, wenn sie keine abgeschlossene Lehrerausbildung haben. Zu diesem Entschluss kommt der Zürcher Regierungsrat.

Der Regierungsrat hat am Freitag einen Rekurs von zwei Familien abgewiesen und einen Entscheid der Bildungsdirektion gestützt.

Die Bildungsdirektion hatte gegen zwei Familien aus dem Zürcher Oberland entschieden. Sie verweigerte ihnen die Fortsetzung von Privatunterricht, da die Eltern selbst keine abgeschlossene Lehrerausbildung hätten, wie der Regierungsrat mitteilte.

Nicht länger als ein Jahr ohne Lehrer

Der Privatunterricht werde im neuen Volksschulgesetz im Vergleich zum alten Recht stark eingeschränkt. Dauere er länger als ein Jahr, dürfe nur eine ausgebildete Lehrperson unterrichten. Da die Eltern diese Anforderung nicht erfüllten, wurde der Rekurs abgewiesen.

Die beiden Familien hatten ihre schulpflichtigen Kinder seit Jahren zu Hause unterrichtet. Dafür benutzten sie das Material von deutschen Fernschulen. Die Arbeiten der Kinder wurden von den Lehrern dieser Fernschule beurteilt und korrigiert.

Bei dem Fernunterricht sei keine Lehrperson anwesend, die Kinder absolvierten einen Fernkurs. Diese Unterrichtsform sei für schulpflichtige Kinder im Gesetz nicht vorgesehen, schreibt der Regierungsrat weiter.

(cim/sda)

Erstellt: 08.01.2010, 10:52 Uhr

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