Dürfen nicht heiraten: Sans-Papiers bei einer Kundgebung in Zürich. Bild: KEYSTONE/AP
Scheinehen verhindern, mit denen sich eine Ausschaffung umgehen lässt: Das wollte das Parlament, als es auf Initiative von SVP-Präsident Toni Brunner ein Heiratsverbot für Sans-Papiers beschloss. Deshalb müssen ausländische Heiratswillige erst ihren rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz nachweisen, bevor sie heiraten dürfen. Genau das hat das Zivilstandsamt einer Zürcher Gemeinde von einem heute 22-Jährigen verlangt, der eine Schweizerin ehelichen wollte. Der Mann war im Herbst 2008 illegal in die Schweiz eingereist. Sein Asylgesuch wurde abgelehnt. Das Ultimatum, bis August 2010 das Land zu verlassen, beachtete er nicht. Ebenso ungenutzt liess er die 60-Tage-Frist verstreichen, die ihm das Standesamt im Februar 2011 gesetzt hatte. Dieses zog die Konsequenzen – und verweigerte dem Paar die Ehe.
Das liess der abgewiesene Asylbewerber nicht auf sich sitzen, der eine Scheinehe stets bestritt. Zusammen mit seiner Verlobten beschwerte er sich bei der Direktion der Justiz und des Innern von Martin Graf (Grüne). Diese hiess seine Beschwerde teilweise gut. Es wies die Sache ans Zivilstandsamt zurück, das die Angelegenheit und vor allem den Aufenthaltsstatus des Bräutigams nochmals «überprüfen» sollte.
Heiratsverbot ausgehebelt
Ein Vorgang, der wiederum dem Bundesamt für Justiz ganz und gar nicht gefiel. Schon mehrmals war es nämlich passiert, dass kantonale Rekursinstanzen das Heiratsverbot für Sans-Papiers aushebelten. So erlaubten Richter aus Bern und der Waadt einem Marokkaner und einem Peruaner den Gang aufs Standesamt, obwohl diese vorbestraft waren und sich illegal im Land aufhielten. Begründung: Das Hochzeitsverbot verstosse gegen das Recht auf Eheschluss, das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verbrieft sei. Waadtländer Behörden mussten seither Trauungen von Sans-Papiers durchwinken, obwohl es vermutlich Scheinehen waren.
Damit in Zürich nicht dasselbe passiert, zog das Bundesamt für Justiz den Fall des abgewiesenen Asylbewerbers ans kantonale Verwaltungsgericht weiter. Dieses hat nun dem Bund auf der ganzen Linie recht gegeben und die Trauung endgültig platzen lassen, wie aus dem gestern publizierten Urteil hervorgeht. Die Zivilstandsbehörden haben laut Gericht bei der Anwendung der neuen Vorschrift keinerlei Ermessensspielraum: «Kann der ausländische Verlobte seinen rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz nicht nachweisen, bleibt den Ämtern keine andere Möglichkeit, als die Trauung zu verweigern.» Den Rückweisungsentscheid der Justizdirektion taxierte das Gericht dagegen als «rechtswidrig». Nicht etwa ein Zivilstandsamt, sondern vielmehr das kantonale Migrationsamt habe zu überprüfen, «ob Hinweise auf Umgehung ausländerrechtlicher Vorschriften bestehen». Dort erhalte der Heiratswillige für die Hochzeit die nötige Kurzaufenthaltsbewilligung – sofern es keine Indizien für eine Scheinehe gibt und auch alle anderen Anforderungen erfüllt sind.
Mit dieser Haltung steht das Verwaltungsgericht im Einklang mit zwei neuen Urteilen des Bundesgerichts. Auch dieses fand, der Ball liege bei der Fremdenpolizei. Ob der abgewiesene Asylbewerber aus Zürich, der mittellos ist, ebenfalls nach Lausanne gelangt, ist offen.
(Tages-Anzeiger)
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