Jetzt hat der Kanton genug von den Hooligans

Aktualisiert am 19.05.2009
Der Kanton Zürich tritt dem interkantonalen Konkordat bei, in dem Massnahmen gegen Hooliganismus verankert sind. Der Kantonsrat hat dem Gesetz, das den Beitritt regelt, heute zugestimmt.
topelement Die Sachschadensbilanz nach Ausschreitungen im Mai: Ein geplünderter Tankstellenshop, demolierte Autos und Züge, ein zerlegtes WC-Häuschen und Unmengen von Müll auf den Strassen. Bild: Markus Heinzer/newspictures.ch Mehr Bilder (17)

Dagegen votierten die Fraktion Grüne/AL sowie einige Sozialdemokraten. Das «Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen» tritt voraussichtlich Anfang 2010 in Kraft.

Heute sind Rayonverbot, Meldeauflage und Polizeigewahrsam für gewalttätige Personen im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen als befristete Massnahme bis Ende 2009 im Bundesrecht geregelt. Sie können im Kanton Zürich von der Kantonspolizei sowie von den Stadtpolizeien Zürich und Winterthur angeordnet werden.

AL fordert die Anwendung des Strafgesetzes

Geschaffen wurden die präventiven Massnahmen im Hinblick auf die Fussball-Europameisterschaft 2008 und die Eishockey- Weltmeisterschaft 2009. Die befristete Regelung erfolgte im Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS).

Die Vorfälle wie jene nach dem Fussball-Spiel FC Zürich - FC Basel von gestern Sonntagnachmittag zeigten, dass die Massnahmen gar nichts brächten, sagte ein AL-Sprecher. Für solche Fälle müsse weiterhin das Strafgesetzbuch zur Anwendung kommen.

(fsc/sda)

Erstellt: 18.05.2009, 10:55 Uhr

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