Die Grossmutter brachte an jenem 18. Dezember 2007 das kleine Mädchen nach dem Essen zum Mittagsschlaf in einen Nebenraum der Wohnung im Zürcher Kreis 5. Sie legte die Kleine auf eine Matratze, neben der eine Doppelmatratze ungesichert an der Wand lehnte.
Während das 13 Monate alte Kind schlief, kippte die grosse Matratze um und begrub es unter sich. Das schwere Gewicht, das auf ihm lastete, führte dazu, dass sich das Mädchen übergeben musste - es erstickte an seinem Erbrochenen. Als die Grosseltern um 16 Uhr nach ihrer Enkelin schauten, war das Kind tot.
Unschuld beteuert
Das Bezirksgericht Zürich gab sein Urteil heute Donnerstag bekannt. Vor Gericht standen die mazedonischen Eheleute im vergangenen Sommer. Sie beteuerten ihre Unschuld und wollten von einer umgefallenen Matratze nichts wissen.
Allerdings hatten sie gleich nach dem Vorfall gegenüber der Notärztin und einer Sanitäterin auf die Matratze hingewiesen. Und gemäss dem Institut für Rechtsmedizin gab es für das Erbrechen keine andere plausible Erklärung.
Betroffenheit war strafmildernd
Die Staatsanwaltschaft Zürich beantragte für die heute 49-jährige Grossmutter sowie den 51-jährigen Grossvater je eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten wegen fahrlässiger Tötung.
Das Gericht folgte der Anklage, was den Schuldspruch betrifft. Als deutlich strafmildernd berücksichtigte es jedoch die starke Betroffenheit der Grosseltern. Es sprach eine bedingte Geldstrafe von je 30 Tagessätzen zu 20 Franken aus. Zudem muss das Paar für die Gerichtskosten von 800 Franken aufkommen.
(cim/sda)