Die Verordnung regelt im Wesentlichen den Vollzug der Aufgaben im Zivilschutz. Es werden darin die Zuständigkeiten festgelegt und die Aufgaben der kantonalen Zivilschutzorganisationen umschrieben, wie es in einer Mitteilung vom Donnerstag heisst.
Wie Zivilschutz-Chef Anton Melliger auf Anfrage erklärte, würden mit der Verordnung Entwicklungen rechtlich aufgefangen, die schon seit zwei Jahren laufen.
(mro/sda)