Vermummt und in Begleitung ihres Vaters fuhr die Brasilianerin Paula O. im Januar 2010 ans Bezirksgericht in Zürich. Sie wurde für ihre Lügengeschichte zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
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Die wegen einer vorgetäuschten rassistischen Attacke verurteilte 28-jährige Brasilianerin muss die Schweiz verlassen. Das Migrationsamt des Kantons Zürich hat die Aufenthaltsbewilligung für die Frau nicht verlängert und für sie eine Ausreisefrist bis Ende dieses Monats angesetzt, wie die Behörde am Donnerstag bekannt gab.
Die Frau habe dem Migrationsamt mitgeteilt, dass sie die Schweiz bis zum Ablauf der gesetzten Frist freiwillig verlassen werde, sagte Bettina Dangel, Informationsbeauftragte des Migrationsamts, auf Anfrage.
200 Schnittverletzungen und SVP-Kürzel in der Haut
Die Frau war im Dezember 2009 vom Bezirksgericht Zürich wegen Irreführung der Rechtspflege zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 120 Franken - also insgesamt 10'800 Franken - verurteilt worden. Zudem wurden ihr Gerichtsgebühren und Untersuchungskosten von rund 15'000 Franken auferlegt.
Sie hatte sich am 9. Februar 2009 mit einem Messer rund 200 Schnittverletzungen zugefügt und zum Teil dabei das Kürzel «SVP» in die Haut geritzt. Danach gab sie an, beim S-Bahnhof Zürich-Stettbach Opfer einer Neonazi-Attacke geworden zu sein. Sowohl das Urteil wie auch der Entscheid des kantonalen Migrationsamts sind inzwischen rechtskräftig.
Kritik an Zürich von höchster Ebene
Der Fall der Brasilianerin hatte vor allem in ihrem Heimatland für grosse Empörung gesorgt. Verwandte des Opfers hatten der Zürcher Polizei Untätigkeit vorgeworfen und Brasiliens Präsident Luiz Inacio Lula da Silva von einem inakzeptablen Gewaltakt gegen eine Staatsbürgerin im Ausland gesprochen.
(fsc/ddp)